Steuerregelungen bei Midijob und Selbstständigkeit?
Hey Helfer,
also ich habe folgende Frage an euch:
Zurzeit habe ich einen Midijob und bin auf der Suche nach einer ergänzenden Verdienstmöglichkeit. Da ich mehr als 450EUR dazu verdienen möchte, kommt ein Mini-Job als Ergänzung nicht in Frage. Deshalb habe ich an eine zusätzliche Einnahmequelle aus selbstständiger Arbeit gedacht.
Meine Frage dazu ist:
Was sind meine steuerlichen Abgaben bei selbstständiger Tätigkeit und steigen dann meine SV-Abgaben, wenn ich diese Tätigkeit mit einem Midijob kombiniere.
Ich habe gelesen, dass die Sozialversicherungsabgaben in meinem Midijob NICHT durch eine gleichzeitige selbstständige Arbeit beeinflusst werden, wenn ich diese Selbstständigkeit (Fahrradkurier bei Foodora) als nebenberufliche Tätigkeit ausführe (also nicht mehr als 1/3 der Stunden die ich meinem Midijob arbeite) - ist das korrekt?
Vielen danke für eure Hilfe anregungen zu einer besseren Lösung sehr erwünscht...ganz schön spannend das deutsche Steuersystem.
3 Antworten
Hallo,
das einfachste wäre natürlich ein zweiter Arbeitnehmerjob oberhalb von 451 EUR.
Für eine Selbstständigkeit (auch ein Gewerbebetrieb ist eine Selbstständigkeit)sind keine SV-Abgaben zu zahlen, also ändert sich an den SV-Abgaben für den Midijob nichts. Du solltest nur darauf achten, das Arbeitszeit und Einkommen bei der Selbstständigkeit unter denen beim Midijob bleiben, sonst wirds kompliziert und teuer. Wo das Drittel herkommen soll, erschließt sich mir nicht.
Ob ein Fahrradkurier bei Foodora nicht ein Problem mit Scheinselbstständigkeit bekommen könnte, ist eine andere Frage.
Viel Glück
Barmer
Das wäre keine selbständige Tätigkeit sondern ein Gewerbebetrieb. Die Einkünfte daraus müsstest du in der jährlichen Einkommensteuererklärung erklären. Alle Einkünfte (auch der Midijob) werden dann zusammengerechnet und versteuert. Zusätzlich müsstest du eine Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung abgeben.
Was da so an Steuern zu zahlen wäre, kommt auf die Höhe deiner Einkünfte bzw. Umsätze an.
Weniger spannend ist Deine unerlaubte Werbung.
Was hat die Einkommensteuer mit dem Umsatz zu tun?