Steuerregelungen bei Midijob und Selbstständigkeit?

3 Antworten

Hallo,

das einfachste wäre natürlich ein zweiter Arbeitnehmerjob oberhalb von 451 EUR.

Für eine Selbstständigkeit (auch ein Gewerbebetrieb ist eine Selbstständigkeit)sind keine SV-Abgaben zu zahlen, also ändert sich an den SV-Abgaben für den Midijob nichts. Du solltest nur darauf achten, das Arbeitszeit und Einkommen bei der Selbstständigkeit unter denen beim Midijob bleiben, sonst wirds kompliziert und teuer. Wo das Drittel herkommen soll, erschließt sich mir nicht.

Ob ein Fahrradkurier bei Foodora nicht ein Problem mit Scheinselbstständigkeit bekommen könnte, ist eine andere Frage.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Fooleo 
Beitragsersteller
 19.02.2019, 12:24

Vielen Dank für deine Hilfe!

Das wäre keine selbständige Tätigkeit sondern ein Gewerbebetrieb. Die Einkünfte daraus müsstest du in der jährlichen Einkommensteuererklärung erklären. Alle Einkünfte (auch der Midijob) werden dann zusammengerechnet und versteuert. Zusätzlich müsstest du eine Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung abgeben.
Was da so an Steuern zu zahlen wäre, kommt auf die Höhe deiner Einkünfte bzw. Umsätze an.


cats123  18.02.2019, 23:22

Was hat die Einkommensteuer mit dem Umsatz zu tun?

Wassonst  18.02.2019, 23:56
@cats123

Die Einkommensteuer nicht, aber die Umsatzsteuer.;-)

cats123  19.02.2019, 01:04
@Wassonst

Die Umsatzsteuer zahlt aber nicht der Fragesteller, sondern der Kunde!!

Wassonst  19.02.2019, 08:08
@cats123

Aber der Fragesteller muss sie ggf. erklären und abführen!

cats123  19.02.2019, 09:26
@Wassonst

Das ist nur eine Pflicht, aber keine finanzielle Belastung.

Weniger spannend ist Deine unerlaubte Werbung.