Mit Fotos nebenbei Geld verdienen
Hallo, ich bin Anfang 40 und arbeite in Festanstellung in einem Büro. Vor einiger Zeit habe ich die Fotografie für mich entdeckt und merke nun zunehmend Resonanz. Ich werde häufiger gefragt, ob ich nicht auf Geburtstagen, Hochzeiten etc fotografieren möchte. Möchte ich. Und ich würde mich auch über den einen oder anderen Euro nebenbei freuen. Zudem habe ich evtl die Möglichkeit, meine Bilder in einer Praxis eines Heilpraktikers auszustellen. Das wäre sogar mit Verkauf, wenn Interesse besteht. Gerne würde ich meine Bilder auch bei Online-Bildagenturen/Online-Postershops anbieten. Ich weiß allerdings überhaupt nicht, wie hoch meine Einnahmen sind und OB ich überhaupt was verkaufe. Mir macht mein Büro-Job Spaß, die Fotografie soll nur ein Hobby bleiben. Trotzdem würde ich gerne kleinere Autfträge annehmen und mein Glück bei Bildagenturen versuchen. Nun meine Fragen, damit das alles legal geschieht: Muss ich mich (teil-)selbstständig melden? Muss ich Steuern zahlen? Ab welcher Summe muss ich das? Was für ein Formular muss ich ggf. ausfüllen? Ich habe das Finanzamt schon telefonisch kontaktiert - die wollten/konnten mir keine Auskunft geben. Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen. Bin für jeden Tipp dankbar. LG, Dagmar
2 Antworten
Am Ende des Jahres kommt alles an Einnahmen in einen Topf, daher kannst du den Dazuverdienst wie eine Art Gehaltserhöhung sehen, auch, wenn er etwas anders versteuert wird. Aber dadurch hättest du ja die Möglichkeit, gewisse Dinge, bzw. Anschaffungen bei der Steuer geltend zu machen. Wenn du es einschätzen kannst, was du an Einnahmen generierst, dann kannst du dir deine Geschäftsform aussuchen. Eventuell erst einmal ein Kleingewerbe.
Dein Arbeitgeber darf dir den Nebenjob nicht verbieten, es sei den, er steht in direktem Wettbewerb zu ihm. Informiere ihn dennoch und lass dir bescheinigen, dass er dem Nebenjob zustimmt.
Hy, das Einverständnis vom Arbeitgeber muß schriftlich vorliegen dann ein Teilgewerbe anmelden, Alle Ausgaben und Einnahmen im Zusammenhang nachweislich regelmäßig nach Vereinbarung des Finanzamtes (Steuererklärung) manche monatlich,1/4 jährlich je nach Vereinbarung vorlegen.Damit es sich auch lohnt solltest du alles gut kalkolieren