Werbungskosten absetzen inklusive oder exklusive Gutscheinkauf?
Guten Abend. Ich bin Student und benötige für meine Masterarbeit ein Notebook. Meine Frage bezieht sich auf die Absetzbarkeit von Werbungskosten (hier Notebookkauf). Laut meinen Informationen ist ein Notebook in einem Jahr komplett abgeschrieben, wenn der Kaufbetrag bei 410€ (+Mwst), sprich ~487€ liegt. Der Händler bietet schon einen 20€-Abzug bei Zahlung per Kreditkarte an. Wird auch dieser Betrag vom Finanzamt als Minderung akzeptiert?
Meine Wunschnotebooks liegen dennoch wenige Euro darüber (~5€) Ist es möglich mir beim Händler einen Gutschein zu kaufen, um somit den Kaufpreis unter diese Grenze zu drücken?
Die Gutscheinkosten über bspw. 10€ Kaufpreis möchte ich nicht absetzen, ich möchte wirklich nur verhindern, dass das Notebook über 3 Jahre abgeschrieben werden muss, da der Maximalbetrag bzw. die Grenze überschritten wird.
Vielen Dank
1 Antwort
Die Anschaffungskosten sind alle Ausgaben, die Du aufwenden musst, um das Geräte im Betriebsfertigen Zustand zu haben.
Damit ist natürlich jede Art Rabatt des Händler (hier Minderung wegen Kreditkartenzahlung) abzuziehen. Aber wenn Du einen Gutschein kaufst, der Dir in gleicher Höhe einen Abzug zu verschaffen, so gehören die Anschaffungskosten des Gutscheins auch dazu.
Auf der anderen Seite kann natürlich keiner kontrollieren ob Du den Gutschein gekauft hast, oder geschenkt bekommen hast.
Die Fragestellerin hat wenigstens noch Ideen, denn das mit dem Gutschein ist schon trickreich.
Trotzdem hätte ich meine Bedenken, ob das FA anerkennt, daß eine Studentin einen Laptop ausschließlich zum Studium nutzt.
Was sollte man als Student mit einem Laptop sonst schon machen, als ihn für das Studium zu nutzen? ;-) :-)
So ist es.
Es ist am Ende auch fraglich, ob der Sofortabzug günstiger ist als die Verteilung auf drei Jahre.