Angaben zu gekauftem privatem Computer der ebenfalls beruflich genutzt wird?

3 Antworten

Wenn der AG nichts von dem Rechner wissen darf, habe ich große Zweifel an der Nutzung als Arbeitsmittel. Diese wird das Finanzamt wohl auch haben. Entweder kannst du die Nutzung belegen oder sie wird nicht anerkannt. Ohne Beleg kannst du dir die Angabe also sparen.

Was hast du denn verdammt nochmal für einen Rechner angegeben? Denn wenn Hochleistung benötigt wird, stellt den fast jeder AG oder leistet eine finanzielle Entschädigung. Und ein Betrag, den ich mir gerade vorstelle, der noch wegen der Privatnutzung gekürzt wird, wäre mir den Stress nicht wert und ich würde das Finanzamt einfach den Betrag streichen lassen.

Oh man ........

Wie kann man das nur als Arbeitsmittel angeben, wenn das nicht mit dem AG abgesprochen oder gar nicht der Wahrheit entspricht!?!

Gerade bei solchen Einreichungen ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das geprüft wird!

Korrigiere die Steuererklärung und mache das rückgängig!