Gutschein statt Geld
Hallo, wenn ich einen Freien Mitarbeiter einstelle oder jemand der das auf ''freiwilliger'' basis macht, kann man denjenigen mit einen Gutschein ausbezahlen ohne das es schwarzarbeit ist?
2 Antworten
Was soll denn das für ein "Gutschein" sein? Niemand wird für einen Gutschein arbeiten der keinen geldwerten Vorteil verkörpert und somit besteht kein Unterschied zur direkten Geldzahlung.
Was das Ganze mit Schwarzarbeit zu tun haben soll, weißt einstweilen nur Du selber. Die Beauftragung einer freien Mitarbeiter und dessen Bezahlung hat mit Schwarzarbeit zunächst einmal nichts zu tun. Schwarzarbeit ist es aber dann, wenn der angeblich so freie Mitarbeiter in Wahrheit Arbeitnehmer ist und die Beteiligten in gemeinsamen Zusammenwirken beschließen, alle für die Beschäftigung von Arbeitnehmern geltenden Vorschriften des Steuer- und Sozialversicherungsrechts zu ignorieren. Da helfen dann keine Gutscheine mehr, da hilft nur noch ein Strafverteidiger.
"Freiwillige Basis" ist im Gegensatz zu Deinen anderen Mitarbeitern, die zwangsverpflichtet wurden? :-)
Jeglicher geldwerte Vorteil für die Mitarbeiter wird zu einer Steuerrelevanz führen. Egal, ob Du in EUR, Goldmünzen oder gegen Kekse eintauschbaren Gummipunkten zahlst.
Nur Erstattungen der durch die Tätigkeit bedingten Aufwände (z.B. Reise-km, Parken, Telefonkosten, Verpflegungsmehrkosten, dienstliche Bewirtungskosten) sind in den Grenzen des §3 EStG steuerfrei.
Man müßte also mal tiefer graben, welche Optionen die Art der Tätigkeit und die Art der "Freiwilligen" (Minderjährige, Arbeitslose, Hausfrauen, Studenten?) bzw. die Art Deiner Organisation (Unternehmen, Verein, Selbsthilfegruppe, Behörde?) ermöglicht.