Wer zahlt verbrauchsunabhängige Kosten?
Hallo,
Ich wohne in einem Zweifamilienhaus in der anderen Wohnung eine alte Dame, die ein Wohnrecht an dieser Immobilie besitzt. Ich selbst besitze 10% der Immobilie, zusätzlich gibt es zwei weitere Eigentümer mit 40 und 50% Besitzanteil. Beide Wohnen nicht im Haus.
nun meine Frage: Wer muss Verbrauchsunabhängige Kosten, wie Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Heizungswartung, etc. zahlen und wo ist dies gesetzlich geregelt?
Der Eigentümer, welchem 50% gehören, verweigert die Zahlung mit der Begründung, dass solche Zahlungen nicht vertraglich mit der Wohnungsberechrigten geregelt wären und somit diese, die Kosten zu tragen hat. Ich bin der Meinung dies stimmt so nicht..
5 Antworten
Was Du aufzählst sind Betriebskosten. Betriebskosten zahlen grundsätzlich die Bewohner anteilig, egal ob sie Mieter, Eigentümer oder anderweitige Nutznießer sind.
Selbstverständlich kann es auch andere gegenseitige Vereinbarungen geben. Wenn aber keine existieren ist es wie oben angegeben...
Was die Bewohner nicht zahlen müssen, sondern die Eigentümer, sind Kosten wie Reparaturen und Ersatz von Anlagen und Bauteilen.
Zwei Eigentümer haben 40% bzw. 50% an der Immobilie. An wen zahlt die alte Dame alles Miete und zu wieviel Prozent jeweils? Zahlst du auch eine Art Miete oder? Ich sehe hier ein mietähnliches Verhältnis. Verbrauchsunabhängige Kosten zahlen die Bewohner. Warum sollte das hier nicht so sein?
Üblicherweise zahlen die Eigentümer als Rechnungsempfänger diese Kosten und geben diese an die Mieter weiter. Die Grundsteuer übrigens auch. Da ich aber die ganzen Feinheiten und Sonderformulierungen in den Verträgen und Vereinbarungen nicht kenne kann ich nur dies sagen: Der Eigentümer mit den 50% muss seinen Anteil der Kosten bezahlen. Wie er das Geld wiederbekommt, ist seine Sache. Was mich aber doch irretiert ist, du hast ein Anteil von 10% an dem Haus, wohnst aber auf 50% (geschätzt) der Nutzfläche. Warum zahlst du nichts an die anderen Eigentümer? Warum verdienen die anderen Eigentümer kein Geld mit dem Haus, sondern müssen noch Geld drauflegen?
Wartung, Gebäudeversicherung, Grundsteuer etc sind umlegbare Kosten. Also die Mieter bzw. in meiner Auslegung die Bewohner.
Edit: beim Wohnrecht können notariell unterschiedliche Dinge vereinbart sein. Aber du scheinst ja Mieterähnlich zu sein und mindestens deinen Anteil zahlen müssen. Ansonsten wäre das Grundbuch/Notarvertrag interessant ob den anderen Teil die Eigentümer oder Wohnrechtsinhaberin zahlt.
Also an sich gibt es keine vertraglichen bzw. notariellen Vereinbarungen zum Wohnrecht. Verträge für die verbrauchsabhängigen Kosten laufen über mich und werden mit der wohnberechtigten nach Verbrauch abgerechnet…Da nun weiter nichts vertraglich geregelt ist, stellt sich mir nur die Frage wegen Gebäudeversicherung, Wartungskosten etc. da Ja mangels nebenkostenabrechnung nichts umgelegt werden kann, werden diese Kosten ja auf die Besitzer anteilig aufgeteilt, oder?
Grundsätzlich muß der Wohnrechtsinhaber die üblichen Nebenkosten tragen, die auch ein Mieter tragen muß. Wenn jedoch vertragliche Sonderregelungen bestehen, gelten diese. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass Sie nur die verbrauchsabhängigen Kosten zahlen müssen. Die verbrauchsabhängigen Kosten können Sie daran erkennen, dass sie anhand von Zählerwerten errechnet werden, und nicht als Pauschalen.
Da ist ein gerade gefundenes Zitat. Wenn man danach geht... ganz klares nein. Die Bewohner zahlen alle sonst über die Nebenkostenabrechnung umlagefähigen Kosten.
Die von dir aufgezählten Positionen haben ohne wenn und aber die Bewohner des Hauses zu tragen, PUNKT!
Sollte einer der Eigentümer in Vorleistung gehen, hat dieser einen Anspruch gegen euch.
Und wenn der 50% Eigentümer dort nicht wohnt, hat dieser Recht!
Warum sollte dieser die Wartung, den Schornsteinfeger zahlen, Kosten die durch eure Nutzung entstehen?
So wie ich es bis jetzt verstanden hatte, sind verbrauchsunabhängige kosten vom Besitzer ( egal wie der Besitz nun aufgeteilt ist) zu bezahlen. Und können über die nebenkostenabrechnung von den Bewohnern zurückgeholt werden. Nebenkostenabrechnungen gibt es hier aber nicht. Bei Wartung, wie Schornsteinfeger, etc. gehe ich mit, dass da die Bewohner in der Pflicht sind. Grundsteuer geht über den Besitzer mit 50% und werden anteilig bezahlt. Gebäudeversicherung geht über mich, da meine Frage, kann ich die auch anteilig auf die anderen Besitzer aufteilen?
Verbrauchsunabhängige Kosten,
wie Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Heizungswartung, etc. zahlen und wo ist dies gesetzlich geregelt?
sind anteilig von den Eigentümern zu tragen und können folgend über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Also wäre es wohl am sinnvollsten, wenn Du als Nutzer einer Wohnung diese Kosten erst einmal verauslagst.
Die alte Dame zahlt keine Miete, sie hat ein lebenslanges Wohnrecht auf die Immobilie. Nichts weiteres wurde notariell vereinbart. Es gibt keine nebenkostenabrechnung, da Strom Wasser, Gas über sie selbst laufen. Ich als Anteilseigentümer wohne auch in der immobile und zahle meine Verbräuche anteilig an die alte Dame. Die Frage ist, wer muss die Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger etc zahlen, Besitzer oder wohnberechtigter…wie gesagt da kein „Mietvertrag“ auch keine Nebenkostenabrechnung