Wenn eine Immobilie aus einem Drittland verkauft wird an einen Europäer ?
Der den Kaufpreis überweist an den Eigentümer in Deutschland
Welche Steuern werden berechnet ?
Die Immobilie ist außerhalb Europa
2 Antworten
Man müsste das Land kennen und würde dann in das DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) sehen.
In den weitaus meisten DBAs ist es so geregelt, dass der Fall im Land besteuert wird, in dem die Immobilie liegt.
Wenn der Verkauf zu versteurn wäre, wenn die Immobilie hier liegen würde, käme noch der Progressionsvorbehalt ins Spiel.
Diese Art Fragen sind immer seltsam, denn was ist so schlimm daran zu sagen, dass es eine Immobilie in der Türkei, in Nepal, Südafrika, oder Paraguay ist? Dann könnte man aber vernünftig antworten.
Beim Progressionsvorbehalt (Beispiel nur zur Veranschaulichung, die Zahlen stimmen nicht), wird das zu versteuernde Einkommen von sagen wir 20.000,- Euro, um die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte erhöht. Sagen wir 10.000,- Euro. Also 30.000,- Euro. Dann liest man dort die Steuer ab nehmen wir an 6.000,- Euro, was 20 % wären. diese 20 % werden dann auf die 20.000,- angewendet, was 4.000,- Euro Steuer wäre statt der 2.500,-, die bei 20.000,- die Steuer nach Tabelle wären.
Der Progressionsvorbehalt bedeutet also die erhöhung des Steuersatzes auf die steurpflichtigen Einkünfte.
Die dem progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte bleiben aber steuerfrei.
Das gilt nicht nur bei einigen ausländischen Einkünften, sondern auch für Lohnersatzleistungen wie ALG I, Krankengeld, Elterngeld.
Für den Veräusserer könnte ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen, sodass er auf den Gewinn Einkommensteuer zahlen muss. Scheidet aus, wenn er die Immobilie schon über 10 Jahre besitzt oder ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. Ein mögliches Doppelbesteuerungsabkommen wäre zu beachten.
Im Ausland könnten natürlich auch Steuern anfallen, das hängt dann von den dortigen Steuergesetzen ab.
Was bedeutet Progressionsvorbehalt genau und wie hoch ist der Steuersatz