Gebäudeversicherung nicht umgemeldet?

3 Antworten

Egon:

Es war als Erwerber deine Sache, rechtzeitig für ausreichenden Verscherungsschutz zu sorgen.

Vergl .http://www.immobilienrecht-ratgeber.de/immobilienrecht/kauf-eines-grundstuecks/risiko.html

Vergleiche auch den notariellen Erwerbsvertrag.


EgonZahr 
Beitragsersteller
 09.10.2020, 17:48

Eine Wohngebäudeversicherung (Feuerversicherung) ist in Deutschland keine Pflicht.

Aufgrund des Postgeheimnisses kann der Käufer auch nichts von den offenen Forderungen der Versicherung gegenüber dem Verkäufer wissen.

Frage?

Ändert dies etwas an der Tatsache, dass der Käufer nun für die offenen Prämien aufkommen muss?

Über den Eigentumswechsel hätten sowohl der Verkäufer wie auch der Käufer informieren müssen!

Nichtsdestotrotz ist die Gebäudeversicherung auf den Erwerber übergegangen. Nur er ist zur Prämienzahlung verpflichtet. Schick der Versicherung eine Kopie des notariellen Kaufvertrages und des Grundbuchauszugs!

Es gibt meiner Erinnerung nach Bundesländer in denen die Feuerversicherung Pflicht ist. Da bekommt der Käufer natürlich eine neue. Abgesehen davon würde es wegen des Kündigungsgrunds schwierig.


wilees  09.10.2020, 18:02
Es gibt meiner Erinnerung nach Bundesländer in denen die Feuerversicherung Pflicht ist.

Diese wurde 1994 ersatzlos gestrichen.

EgonZahr 
Beitragsersteller
 09.10.2020, 17:20

Danke für deine Antwort.

Die Feuerversicherung war aber lediglich nur bis 1994 Pflicht.