Gebäudeversicherung nicht umgemeldet?
Hallo zusammen,
ein Haus wurde verkauft und niemand hat es der Wohngebäudeversicherung mitgeteilt. Der Verkäufer ist ins Ausland verzogen, erhält aber an die alte Adresse noch regelmäßig Post des Versicherers mit Rechnungen für die fälligen Prämien, welche nicht bezahlt werden.
Nach Zeitraum X schreibt die Versicherung den Verkäufer an der alten Adresse an und teilt mit, dass die Versicherung aufgrund mangelnder Zahlungen gekündigt wird. Anbei die Rechnung für den vergangen Zeitraum, zzgl. Mahngebühren usw.
Frage:
Wer hätte die Versicherung über den Verkauf der Immobilie informieren müssen?
Wer kommt für die noch offenen Forderungen der Versicherung auf?
Kann sich de Käufer jetzt einfach eine neue Wohngebäudeversicherung suchen?
Vielen Dank für eure Antworten!
3 Antworten
gemäß VVG .....
Beim Verkauf des Gebäudes geht der Versicherungsvertrag automatisch auf den Käufer über. So sieht es § 95 VVG vor.
https://www.gebäudeversicherungen.net/gebaeudeversicherung-eigentuemerwechsel/
Mehrfachversicherung - früher Doppelversicherung :
https://www.prettl.de/glossar/glossar-eintrag/begriff/mehrfachversicherung.html
Egon:
Es war als Erwerber deine Sache, rechtzeitig für ausreichenden Verscherungsschutz zu sorgen.
Vergl .http://www.immobilienrecht-ratgeber.de/immobilienrecht/kauf-eines-grundstuecks/risiko.html
Vergleiche auch den notariellen Erwerbsvertrag.
Eine Wohngebäudeversicherung (Feuerversicherung) ist in Deutschland keine Pflicht.
Aufgrund des Postgeheimnisses kann der Käufer auch nichts von den offenen Forderungen der Versicherung gegenüber dem Verkäufer wissen.
Frage?
Ändert dies etwas an der Tatsache, dass der Käufer nun für die offenen Prämien aufkommen muss?
Über den Eigentumswechsel hätten sowohl der Verkäufer wie auch der Käufer informieren müssen!
Nichtsdestotrotz ist die Gebäudeversicherung auf den Erwerber übergegangen. Nur er ist zur Prämienzahlung verpflichtet. Schick der Versicherung eine Kopie des notariellen Kaufvertrages und des Grundbuchauszugs!
Es gibt meiner Erinnerung nach Bundesländer in denen die Feuerversicherung Pflicht ist. Da bekommt der Käufer natürlich eine neue. Abgesehen davon würde es wegen des Kündigungsgrunds schwierig.
Danke für deine Antwort.
Die Feuerversicherung war aber lediglich nur bis 1994 Pflicht.
Diese wurde 1994 ersatzlos gestrichen.