Wer zahlt Krankenrechnungen, wenn Vater nicht krankenversichert ist?
Guten Morgen,
Mein Vater ist seit Ende Oktober pensioniert. Er war bis dahin Polizeibeamter. Durch private missliche Umstände, hat er irgendwann aufgehört (nach eigener Aussage vor 3 Jahren) aufgehört in seine Anwartschaft für die private Krankenversicherung zu zahlen. Er war während seines Berufslebens bei der freien Heilfürsorge. Nun lässt seine Versicherung seine Anwartschaft leider nicht mehr aufleben und er käme in einen teuren Basistarif. Aufgrund der lethargischen Art meines Vaters, stocken seine Bemühungen nun wieder sich selbst zu versichern und er ist ohne Versicherungsschutz. Zu 70 Prozent müsste er ja nun zumindest über die Beihilfe abgesichert sein. Ich frage mich nun, wie es läuft, wenn mein herzkranker Vater mal wieder zum Arzt muss oder ins Krankenhaus und er die Rechnungen nicht bezahlen kann, ob ich als direktes Familienmitglied in Regress genommen werden kann. Wir gründen selbst gerade eine Familie und ich bin sozusagen die einzige, bei der etwas zu holen ist. Mein Bruder ist zwar erwachsen und verheiratet aber studiert noch. Mein Vater hat arge finanzielle Probleme und ist verschuldet und somit rechne ich fest damit, dass er diese Schulden nicht selbst bewältigen kann.
Ich bin für jeden wertvollen Hinweis daknbar.
LG
4 Antworten
Hallo,
er muss sich dann eben für 200 EUR im Basistarif versichern. Er ist auch zur Versicherung verpflichtet, es drohen Nachzahlungen ab Pensionierung.
Zur Not übernehmen die Kinder die Beiträge, besser als später in Regress genommen zu werden.
Viel Glück
Barmer
Viel Text in der Frage, aber die Antwort ist einfach. Kinder sind den Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.
Unter diesem Link kannst Du das genauer nachlesen:
https://www.finanztip.de/elternunterhalt/
Übrigens ist nach meinem Kenntnisstand der "Basistarif" einer PKV der billigste der angebotenen Tarife, entspricht etwa vom Beitrag her der GKV, aber und umfasst auch nur deren Leistungen. Wie kommst Du deshalb auf "teuer"?
der Basistarif ist nicht der billigste, sondern eher der teuerste aller Tarife der PKV, weil er eben das Sammelbecken aller nichtversicherten Kranken geworden ist.
da der Vater nur 30% versichern muss, kommt er mit 30% davon aus, also gut 200 EUR. Wenn er damit als pensionierter Beamter nicht klar kommt, muss er viel falsch gemacht haben. Billiger wirds nicht. Er ist übrigens zur Versicherung verpflichtet, es könnten jahrelange Nachzahlungen drohen.
Man wird bei der pkv neu eingestuft, also auch mit dem jetzigen Gesundheitszustand. Über 60 und herzkrank bedeutet also mehrere hundert bis zu 1000 Euro Beitrag im Monat,
Falsch, beim Basistarif ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Also liegt der mtl. Beitrag bei einer Restkostenversicherung von 30 % weit unter 1.000 €
Die Frage die ich mir stelle, auch die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung.
Wo besteht denn diese?
Richtig über die Beihilfe ist er immer abgesichert, da er diese nicht abwählen kann.
Ob 70 % zutreffen, kann ich nicht beurteilen, da das Bundesland nicht genannt wurde.
Wenn keine PKV besteht, wird er in den Basistarif eingestuft.
Nur der von dir genannte Beitrag liegt weit unter 600 €, da ja nur vermutlich 30 % abgesichert werden muss.
Ich glaub ich werde Drehbuchautor. Die besten Geschichten schreibt das Leben.
Das man mit so was durch kommt bei Gericht, schreibt Bände.
Was hat er denn mit den 8500 gemacht?
Das ist aber eigentlich was fürs "königlich bayrische Amtsgericht".
'Sorry falscher Beitrag. sollte hier hin:https://www.finanzfrage.net/frage/falsche-quittung-vor-gericht
Man wird bei der pkv neu eingestuft, also auch mit dem jetzigen Gesundheitszustand. Über 60 und herzkrank bedeutet also mehrere hundert bis zu 1000 Euro Beitrag im Monat, wobei ich im Internet gelesen habe, der Beitrag darf ~650 Euro nicht überschreiten. Weiß aber nicht, ob das stimmt. Die Anwartschaft, die man während der Berufstätigkeit bezahlt sorgt dafür, dass du günstiger einsteigst, also mit dem gesundheitlichen Zustand zum Zeitpunkt, bei welchem man beginnt die Anwartschaft zu bezahlen.