Abbruch des Studiums - Krankenversicherung, PKV
Unser Sohn hat sein Studium abgebrochen. Er ist nun auf Jobsuche.
Er ist mit uns in der PKV und in anderen Versicherungen. Alter: 22.
Wie ist das nun mit der PKV? Muss er sich selbst versichern? Bleibt er im günstigen Tarif, solange er noch keinen Job hat?
3 Antworten
Wer im Studium über seine Eltern krankenversichert war, muss beim Studienabbruch seine Krankenkasse kontaktieren, um das weitere Versicherungsverhältnis zu klären.
Mit dem Abbruch endet die Pflichtversicherung für Studierende. Die weitere Krankenversicherung hängt damit zusammen, welche Schritte nun geplant werden.
Bei einem weiteren Studium kann die alte Versicherungsform bestehen bleiben. Wer eine sozialversicherungspflichtige Arbeits- oder Ausbildungsstelle annimmt, wird über diese versichert.
Sollte der Sohnemann sich nach Abbruch des Studiums zunächst arbeitslos melden und Arbeitslosengeld II beantragen, erfolgt die Krankenversicherung über das Jobcenter.
Er kann und muss weiter privat ersichert bleiben, ob im Vertrag der Eltern oder im eigenen, ist egal und macht auch keinen beitragsunterschied. Wenn er im Studententarif war, wird er allerdings in einen teureren Normaltarif wechseln müssen.
Von Beihilfe war keine Rede, daher gehe ich auf die Besonderheiten erstmal nicht ein.
Viel Glück
Barmer
In der PKV gibt es keine Familienversicherung. Er muß also einen eigenen Vertrag abschließen und den bekommt er nicht zu dem sehr günstigen Studententarif sondern nur zu Normalkonditionen. Das wird im Vergleich zu den bisher gezahlten Beiträgen wesentlich mehr werden.