Hausratversicherung fordert bündiges Türschloss, rechtliche Grundlage???
Hallo zusammen, unsere Hausratversicherung fordert ein bündiges Türschloss, was aber leider in unserer Mietwohnung nicht so eingebaut ist. Hier ist leider ein Haustürschloss eingebaut, was über 1cm vorsteht nach draußen. Meine Frage nun: Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die Vermieter dazu verpflichtet, hier ein versicherungsrechtlich adäquates Schloss einzusetze, odr kann so etwas, wenn ich das ändere in die "Schönheitsreparaturen" gerechnet werden,an denen ich mich laut Mietvertrag zu beteiligen habe?
Ich freue ich über eure Antworten! Luna
2 Antworten
Hallo,
ob es eine rechtliche Grundlage hierfür gibt, weiß ich nicht, allerdings würde ich mal freundlich beim Vermieter fragen, denn Schlussendlich geht es ja um sein Eigentum und um dessen Sicherheit.
Im übrigen habe ich festgestellt, dass manchmal die Schlösser auch nur falsch eingebaut sind, also z. B. nur umgedreht werden müssen und dann prompt bündig sind. Vielleicht ist das ja schon die Lösung für Euer Problem.
Ein toller Schlosser, der den Unterschied zwischen "Schloss" und "Zylinder" nicht kennt und ferner in die Gefahr kommt, das Eigentum des Vermieters und Mieters zu verwechseln.
Es gibt doch 2 preiswerte Lösungen für Dein Problem. Im Fachhandel sind sicherlich Türschilder erhältlich die so hoch sind, dass sie den Überstand des Schließzylinders ausgleichen. Alternativ kann man auch einen kürzeren (asymmetrischen) Schließzylinder einbauen um so den Überstand zu vermeiden.
Bist du auch noch Schlosser? Toll. in der Wohnung befindet sich doch wohl das Privateigentum des Mieters.