Gekaufter Sessel passt nicht durch die Tür- muss ich ihn bezahlen?
Ich habe in einem Möbelhaus einen Sessel für ein Wochenendhaus gekauft. Der Sessel schien mir von den Maßen nicht sehr wuchtig, ich sagte dem Verkäufer auch, dass die Eingangstür nur 66 cm breit sei und hier müsse der Sessel durch. Der Verkäufer sagte daraufhin, das würde schon passen und die Spediteure wüssten schon, wie auch sperrige Möbel durch Türen passen. Jetzt wurde der Sessel angeliefert, aber wie er auch gedreht und gekippt wurde, ging er nicht durch die Tür. Der Spediteur nahm den Sessel dann zwar wieder mit, wies mich aber drauf hin, dass ich evtl. vom Möbelhaus trotzdem eine Rechnung bekäme, weil ich den Sessel ja bestellt hätte. Für das Gespräch mit dem Verkäufer gibt es keine Zeugen. Muss ich den Sessel jetzt bezahlen?
1 Antwort
Das Problem ist der Nachweis des Gesprächs mit dem Verkäufer.
Das war nämlich ein Kauf unter vorbehalt.
"Ich kaufe, wenn der Sessel in mein Haus eingebracht werden kann."
eine klare Bedingung des Kaufvertrages. Diese Bedingung wurde vom Verkäufer angenommen.
Ich denke wenn Du dort einen anderen Sessel nimmtst werden die auf jeden Fall verzichten auf der Abnahme zu bestehen, oder einen schadenersatz zu fordern.