Ein "Wilde Ehe" ist vor Gericht keine Ehe. Mit einem Testament kann man den Partner zum Erben machen. Er hat jedoch dann bei der Erbschaftsteuer die Steuerklasse und den Freibetrag eines Nichtverwandten. Zudem haben die Verwandte, die gesetzlicher Erbe sind, Pflichtteilsansprüche.
Besteht kein Testament, ist der Partner nicht Erbberechtigt. Das Vermögen fällt dann an die gesetzlichen erben, d.h. die Verwandten des Verstorbenen.
Das gleiche ist mit Rentenansprüchen. Es gibt keine Witwen/Witwer-Rente für Partner einer "wilden Ehe". In Recht- und Steuerangelegenheiten hat eine wilde Ehe nur Nachteile.