Hauskauf bei Gütertrennung?
Wir leben seit 4 Jahren in Ehe mit einer vertraglich notariell geregelten Gütertrennung.
Nun wollen wir ein Haus kaufen. Das Eigenkapital und die monatlichen Raten sowie die monatlichen Betriebsnebenkosten werde ich zahlen. Meine Frau wird beim Kredit zumindest auf dem Papier als Bürgen/Mitfinanziererin bei der Bank als Sicherheit geführt werden.
Wie verhält sich der Fall sollte es zur Trennung und Scheidung kommen mit dem Haus wenn ich bis dahin alleine die Finanzierung gestemmt habe. Die Immobilie stellt neben der aktuellen Selbstnutzung auch eine Rentenabsicherung für mich da
Wen gehört die Immobilie nach der Scheidung? Wer bekommt welche Werte bzw Ausgleich?
Wie sollte die Immobilie im Grundbuch eingetragen werden?
1 Antwort
Vereinfacht gesprochen besteht der Unterschied zwischen Gütertrennung und Zugewinnausgleich nur darin, daß bei Gütertrennung im Fall der Auflösung der Ehe kein gegenseitiger Anspruch auf Ausgleich von Vermögenszuwächsen während der Ehezeit besteht.
An den Eigentumsverhältnissen ändert sich in beiden Fällen nichts.
Wenn Du das Haus alleine finanzierst liegt dann doch wohl nahe, daß Du auch alleiniger Eigentümer des Hauses sein solltest.
Was mir natürlich Rätsel aufgibt ist die Formulierung, daß Deine Frau das Haus "auf dem Papier" mitfinanzieren soll. Wenn ich für etwas Raten abbezahle möchte ich auch etwas davon haben. Das könnte Deine Frau ebenso sehen.
Dann holst Du Dir genau die Probleme an Bord die Du durch die Gütertrennung vermeiden wolltest, nämlich die Frage eines nachehelichen Vermögensausgleichs. Die Position die Deine Frau dann einnehmen würde kann ich mir schon vorstellen: Sie würde behaupten, das sei eine Schenkung.
Wenn Sie mit im Grundbuch steht ist sie anteilig zu der Eintragung Miteigentümerin.
Kann man das irgendwie umgehen oder ausschliessen mit der Schenkung? Ich hab prinzipiell kein Problem das sie einen Teil erwirbt oder Eike Absicherung hat die ist halbtags berufstätig und kümmert sich sonst um unsere beiden Kinder sprich neben der Zeit zählt sie für essen trinken und Bekleidung der Kinder
dennoch sprechen wir bei einer Immobilie gleich mal von 500.000€ Die ich alleine stemme
Du könntest natürlich mit der Ehefrau eine Vereinbarung treffen, dass die auf ihren Anteil entfallenden Zahlungen einen anderen Rechtsgrund als Schenkung haben. Nur was für einen? Darlehen könnte in Betracht kommen. Ob allerdings Deine Frau bereit sein wird so etwas zu unterschreiben wenn Du als Motiv eine kommende Ehescheidung nennst ist die andere Frage. Wir kennen Deine Frau nicht, deshalb kann ich nur vom Normalfall ausgehen. Da würde der Ehepartner so ein Ansinnen empört zurückweisen und anschließend hängt der Haussegen schief.
Die Bank fordert bei Selbstständigen oftmals mehr Sicherheiten als bei Angestellten. So auch in diesem Fall. Sprich möchte die Bank für einen evtl Worstcase eine weitere Sicherheit.
Finanziell zahle ich bis jetzt schon alles sprich sie zahlt an der Immobilie nichts mit
wie verhält es sich wenn sie mit im Grundbuch steht obwohl sie nichts mit finanziert hat?!?
die Zahlungen lassen sich ja anhand von Kontoauszügen etc belegen.