Wenn man mir Geld ohne Verwendungszweck überweist, gilt das als geschenkt oder nicht?
Mein Bruder hat von meinem Vater nach erfolgreicher Technikerprüfung eine Summe von 60.000,00€ überwiesen bekommen, die er als Geschenk ansieht. Bei der Überweisung wurde kein Verwendungszweck angegeben. Jetzt behaupt mein Vater, die Summe wäre nur geliehen. Ein schriftlicher Vertrag wurde nicht geschlossen. Muss er jetzt rechtlich die 60.000,00€ zurückzahlen oder nicht?
5 Antworten
Ausschlaggebend ist, was gewollt ist. Wäre es als Geschenk gedacht, hätte sicher auch "Geschenk" oder "Belohnung" o.ä. auf der ÜW gestanden. Wenn dein Vater sagt, es ist nur geliehen, dann ist es so. Das ohne schriftlichen Vertrag zu zahlen, ist natürlich auch nicht sehr clever von ihm. Andererseits sind 60.000 € jetzt auch keine Summe, die man mal üblicherweise für das Bestehen einer Prüfung schenkt.
Da nichts im Verwendungszweck steht, ja auch nicht das Wort Schenkung, kannst Du nicht automatisch von dieser ausgehen.
Kann Dein Vater, z. B. durch Mama oder Geschwister, beweisen, dass das eine Leihe sein soll/sollte, dann kann er das Geld natürlich jederzeit zurück fordern.
Geld verleiht man nicht Grundlos. Es währe also Zweckgebunden. Sonst bräuchtest du ja das Geld gar nicht.
Also, zu welchem Zweck hat dir dein Vater das Geld gegeben. Daraus erschließt sich, ob es ein Zinsloses Darlehen oder eine Schenkung ist.
nöööööö...Punkt
Ja was glaubst Du, wenn das vor Gericht geht, das der Richter glaubt es wäre ein Geschenk, obwohl es keinen Nachweis darüber gibt?
Nein es ist einfach unglaubwürdig, bei einer solchen Summe zu behaupten das wäre ein Geschenk. Es ist ja nur eine Behauptung. Der Vater kann ja jederzeit ebenfalls behaupten, die Überweisung war ein Versehen/Irrtum.
Damit kommt man nicht durch, wenn man eine Schenkung nicht belegen kann.