Ja, das solltest du natürlich anmelden. Je nachdem was du genau vor hast, reicht mitunter eine Anmeldung als Kleinunternehmer aus.

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Hallo BobbyKar!

Es kommt ganz darauf an, was und wie du etwas verkaufen möchtest. Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten, etwas loszuwerden. Sie werden doch etwas unterschiedlich betrachtet und man soll auf viele Sachen achten, wenn man alles richtig machen will. Ich bin auf einen Artikel bei faz.net gestoßen, in dem man allgemeine Informationen dazu findet. Dort stand:

„Gewinne aus dem Verkauf von Kunstobjekten aus dem Privatvermögen unterliegen in Deutschland nur dann einer Besteuerung, wenn ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt: das heißt, wenn ein Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb erfolgt und der Gewinn daraus die Freigrenze von 600 Euro übersteigt. Wird diese Frist nicht abgewartet und wird die Freigrenze überschritten, muss der Veräußerungsgewinn bei der Einkommensteuererklärung deklariert werden.“

Wenn du genau weißt, was du auf einer Auktion verkaufen willst und wenn diese Sache wirklich wertvoll ist, wende dich direkt an ein gutes Auktionshaus. Dort arbeiten Menschen, die Experten sind und die zur Beratung zur Verfügung stehen. Sie können dir helfen und alle deine Fragen beantworten, weil DAS ihre Arbeit ist und sie damit evtl. später Geld verdienen können, weil du ein potenzieller Kunde bist. Ich kenne ein Beispiel, aus dem realem Leben: Ein Freund von mir wollte seine Briefmarkensammlung verkaufen. Die Briefmarken hat er erworben und da er kein Sammler ist, wollte er davon etwas profitieren. Das Problem aber war, dass er sich damit nicht auskannte. Zuerst hat er im Internet recherchiert und ein paar Auktionshäuser gefunden. Auf Webseiten gibt es immer kurze allgemeine Information, die sich auf die Tätigkeit des Auktion-Hauses bezieht, u.a. Termine, Kataloge und Kontaktinformation, wie hier: http://www.reinhardfischerauktionen.de. Dann hat mein Kumpel ein Auktionshaus ausgewählt und eine professionelle und kompetente Beratung bekommen. Bei ihm hat alles geklappt, deswegen würde ich dir diesen Verkaufsweg auch empfehlen.

Viel Erfolg!

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eine mahnung ohne rechnung ist meines erachtens nicht rechtens, da kann man in die agbs schreiben was man will. hast du allerdings elektronische rechnung bekommen, könnte das ausreichen, in dem fall bin ich mir aber nicht sicher. zwar ist der verkäufer nicht verpflichtet eine mahnung zu schicken (mahnung gleich zahlungserinnerung), aber davor steht immer noch die rechnung!

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnung

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"Wenn Du das Geld nicht mehr für dich brauchst, dann schenk Deinen Kindern soviel, wie sie steuerfrei dafür Zinsen bekommen (oder auch mehr) und lass es gut sein. Irgendwann erben sie es sowieso."

Ya Genau !

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