Wohnungskauf auf dem Namen des Kindes

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Wenn ich den SV richtig verstehe, willst du von deinem Geld eine Immobilie erwerben, die am Ende dem Kind gehören soll. Richtig?

Das ist eine klare Grundstücksschenkung. Die Bewertung erfolgt nach §§ 176 ff. BewG. Die geht man durch und erhält am Ende den Steuerwert. Wenn der (zusammen mit den Vorschenkungen der letzten 10 Jahre) nicht mehr als 400,000 Euro beträgt, wird zwar der Freibetrag angekratzt - aufpassen bei späteren Schenkungen oder gar Vererbungen -, aber Steuer ist da keine fällig.