Gibt einen Spezialisten, schau mal hier:

https://immobilienbewertung-holfert.de/

Hat uns viel Geld gespart und er sehr nett kannst du direkt mal anrufen und deinen Fall abklären.

VG

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Ach du Schreck alles gute.

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Hey Marco650,

genau, das mit dem Kleinunternehmerstatus und der Umsatzsteuer ist so eine Sache. Bis 22.000 Euro Jahresumsatz bist du im grünen Bereich und musst keine Umsatzsteuer abführen. Rutscht man aber darüber, wird's ab dem nächsten Jahr offiziell mit der Regelbesteuerung, inklusive Umsatzsteuer. Und ja, theoretisch könnte auch Gewerbesteuer anfallen, aber bei so einem Umsatz spielt die meist keine Rolle. Für die Einkommensteuer geht’s dann mit der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) los, um den Gewinn zu knacken, und mit der Anlage G landet der dann in der Einkommensteuererklärung. Am Ende verrät dir der Einkommensteuerbescheid, was zu tun ist.

 

Und falls du nach einer Lösung suchst, die das Steuerwesen vereinfacht, schau dir die Rechnungswesensoftware von SelectLine an. Diese bietet nicht nur Unterstützung bei der EÜR und der nahtlosen Integration in die Einkommensteuererklärung. Findest du unter:

https://www.selectline.de/erp-software/rechnungswesensoftware/

Hier hab ich auch noch was gefunden zu dem Thema https://www.selectline.de/blog/einnahmenueberschussrechnung/

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