Nießbrauch Pflegegeld Sozialamt?
Meine Mutter hatte bislang in meiner Wohnung mit Nießbrauch gewohnt. Sie ist nun im Pflegeheim und erhält Sozialhilfe. Das Sozialamt möchte nun die Einnahmen der Vermietung der Wohnung und zusätzlich den Wert des Nießbrauchs. Gilt nicht entweder oder?
1 Antwort
Beim Sozialamt sitzen Leute die kaum ihr eigenes Rechtsgebiet beherrschen und dennoch meinen vermeintliche Ansprüche aus anderen Rechtsgebieten stellen zu können.
Solange der Nießbrauch nicht aufgeben worden ist besteht kein Anspruch auf Abgeltung.
Worauf Anspruch bestehen kann ist der auf Auskehrung des Überschusses aus Vermietung und Verpachtung. Das ist weit weniger als die Bruttomiete.