Weiterbewilligungsantrag wird nicht bearbeitet wegen fehlender betriebskostenabrechnung 2018 die ich noch nicht habe.ist das Rechtens?
Bin Rentnerin und leider auf Hartz 4 angewiesen,weil ich nur eine kleine Rente bekomme.Jetzt habe ich kein Geld bekommen und es wurde keine Miete gezahlt,weil die Arge eine Betriebskostenabrechnung haben will,die erst noch kommt.Habe es telefonisch und per E Mail mehrfach mitgeteilt,aber die wollen den Weiterbewilligungsantrag erst bearbeiten wenn sie die Abrechnung haben.Bis dahin muss ich mich gedulden wurde mir gesagt.Kann auch nicht da persönlich vorsprechen,weil ich gehbehindert und krank bin.Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.Danke schonmal
4 Antworten
Hallo,
man glaubt so etwas ja kaum ... so etwas gibt es tatsächlich ? 🤔 von fehlender Witwirkung kann hier doch wohl keine Rede sein!!!
Jetzt musst du hartnäckig bleiben, eventuell nachdrücklich den Teamleiter verlangen und das Problem erläutern (Nachweise mitnehmen) oder falls man sich weiterhin weigert, gemeinsam mit einem Beistand weiter zum Sozialgericht.
Ist man auf deinem Amt denn unfähig ? Dann verweise auf dein Recht auf einen Vorschuss nach § 42 SGB1 ....halt nur, bis die Weiterbwilligung durch ist, damit du nicht unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten kommst.
💪..... ja, betr. Hz4 man muss man schon Gesetze kennen, ansonsten ist man verloren !
Am sichersten ist es, du nimmst dir einen Zeugen mit zum Amt......das Recht dazu hast du !!!
Toi, toi, toi
Sofern das Abrechnungsjahr das Kalenderjahr ist, so hat der Vermieter noch bis 31.12.2019 Zeit für die Abrechnung. Er ist also noch nicht zu spät, somit kann man von dir noch nicht verlangen, dass du sie abgeben kannst.
Natürlich muss das Amt Einzelheiten für die Kosten wissen zur Berechnung. Aber hierfür kann man sich vorläufig der Abrechnung des Vorjahres bedienen, oder der Vermieter bekommt ein Formular für die Vermieteraufkunft und Abfrage bestimmter Kosten.
Nein, Denn die von Dir als "erwartende Leistungen" bestehen zu einem großen Teil auch aus den Kosten für die Unterkunft.
Und hier spielt dann wiederum die Betriebskostenabrechnung eine große Rolle,
um die aktuelle Miete zu ermitteln - aus Deinem eigentlichen Mietvertrag
ist diese nämlich nicht erkennbar.ich befürchte mal, daß Du dennoch die Frage beantworten mußt -
im Rahmen der Mitwirkungspflicht. Die Alternative wäre die Weigerung, die dann dazu führen könnte,
daß Leistungen versagt werden und Du erst mühsam den Rechtsweg einschreiten müßtest.
Untätigkeitsklage als Mittel gegen zu lange Bearbeitungsdauern
Grundsätzlich haben Hartz IV Leistungsempfänger bzw. Antragsteller die Möglichkeit, Untätigkeitsklage beim Sozialgericht zu erheben, wenn das Jobcenter für die Vornahme eines Verwaltungsaktes (Bescheid) länger als im § 88 SGG als angemessen benötigt. Dabei gelten Bearbeitungszeiten nach dem Gesetz für
alle Anträge – sechs Monate
Widerspruch – drei Monate
ab Antragstellung bzw. Widerspruch als angemessen. Diese Zeit wird den Jobcentern eingeräumt, um eine Entscheidung zu treffen.
Als Antrag ist dabei nicht nur der allgemeine Antrag auf Arbeitslosengeld II Grundsicherungsleistungen gemeint, sondern jegliche Beantragung von Leistungen beim Jobcenter. Dies können beispielsweise auch sein:
Mehrbedarfe
Sonderbedarfe
Leistungen zur Bildung und Teilhabe
Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit der Unterkunft und Heizung
etc.
Wichtig: Vor Ablauf dieser Fristen ist eine Untätigkeitsklage grundsätzlich unzulässig.
Es geht ja nicht um eine Frage die mir die Arge stellt,sondern die wollen von mir eine Betriebskostenabrechnung die mir nicht vorliegt.Dem Vermieter übrigens auch noch nicht.Er hat laut Gesetz für die BKA für 2018 Zeit bis 31.12.2019.Habe sogar eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter an meine Mail angehangen.Ich kann ja nix abgeben was ich noch nicht habe.Und die nebenkosten werden seit 10 Jahren vorraus gezahlt und immer in der gleichen Höhe.Festbetrag
Das ist ja unglaublich. Ich würde eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.
ich würde da nochmal Brief schreiben...per Einschreiben... wenn du Rechtschutzversicherung hast.. evtl über Anwalt... bleibe freundlich und als Anlage die Bestätigung vom Vermieter beifügen und um rasche Bearbeitung bitten...ich würde das über Anwalt machen, da kuschen die nach eigener Erfahrung, weil das dann meistens bei einem höhergestellten Bearbeiter landet, ansonsten bleibt nur obige fristen abzuwarten....
aber immer bestimmt schreiben aber höflich...
naja mit Beschwerde ist das so eine Sache...das wird dann beim jeweiligen Amtsleiter landen, und dreimal darfst du raten, ob der zu dir oder seinem Personal hält, ich würde nicht an den sachbearbeiter schreiben sondern an "Amtsleitung" aber per Brief nicht per Email und per Einschreiben..
Lass Dich von dem Qu... von tellerchen nicht beeinflussen.
Die Arge kann aufgrund der bisherigen Daten durchaus einen Mittelwert überweisen.
Der Bearbeiter ist nur zu faul - müsste er doch den Fall nochmal bearbeiten.
Morgen rufst Du den Chef an - lass Dich nicht abwimmeln - Du wirst sehen, es geht.
Das problem ist,das man keinen Chef oder dergleichen ans Telefon bekommt.Alles geht uber eine Sercicenummer,die mir nur vorlesen was ich schon postalisch bekommen habe.Bin zwar kranlk aber lesen kann ich noch selber.Man findet keine Nummer raus um einen direkten Sachbearbeiter ans Telefon zu bekommen
Ja das ist wohl richtig.Aber die Nummer führt zum Service Center und wie schon erwähnt,lesen die einem nur die eigenen eingegangenen Mails vor.ich hab nicht einmal einen Namen eines Sachbearbeiters der für mich zuständig wäre.Mit dem Internet kenne ich mich eigentlich ganz gut aus,weil ich seit vielen Jahren ans sitzen gebunden bin.
Ich habe schon bei vielen Service Centers angerufen - den Chef habe ich noch immer ans Ohr bekommen.
Ich kenne das Problem mit dem Callcenter der BA. Da hilft es nur, auf einen Rückruf des zuständigen Mitarbeiters zu bestehen. Die Leute im Callcenter der BA sind zwar in der Regel ganz nett, aber meistens vollkommen ahnungslos. Am Besten direkt zum Teamleiter des Callcenters verbinden lassen. Wenn die selber keine Entscheidungskompetenz haben, müssen die sich um einen Rückruf des zuständigen Sachbearbeiters kümmern. Ggf. kannst du denen auch eine Frist für den Rückruf setzen, z. B. bis Ende der Woche. Das macht denen manchmal auch ein bisschen feuer unter dem Hintern.
Die rufen nicht zurück.Wird zwar auf dem Band gesagt,das sie innerhalb von 2 Werktagen zurück rufen.Kommt aber nix.Wenn ich da persönlich vorsprechen könnte,würde ich es sofort machen.Kann ich aber nicht,wegen extremer gesundheitlicher Einschränkungen.Ich bin der Behördenwillkür mehr oder weniger ausgeliefert.Meine Tochter kommt bald aus Afrika zu Besuch zu mir.Dann gebe ich ihr eine Vollmacht sich um alles zu kümmern.Aber was mache ich bis dahin?Echt traurig das man als älterer,kranker Mensch so behandelt wird.Zumal ich ja nichts dafür kann!Soll ich mir eine Abrechnung aus den Rippen schneiden?Das würde ich die am liebsten fragen
Die haben mir auch schon mal angedroht, Zahlungen zu streichen, die sie gar nicht leisten, wenn ich nicht Unterlagen einreiche, die ich nicht habe...
Da hilft wohl nur schriftliche Kommunikation, notfalls muss man sich dafür Hilfe holen. Optimal wäre natürlich ein Anwalt, aber der kostet halt ganz ordentlich...
Cool das du einen Paragraphen für mich hast.Ich wünschte ich könnte da einfach so einfliegen,aber mein Gesundheitszustand lässt vieles nicht zu.Aber aufgeben ist für mich keine Option.