Grundsicherung EU Rentner?
Hallo zusammen,
Vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten.
Hat ein Rentner aus der EU bei Zuwanderung einen Anspruch auf Grundsicherung, obwohl er in Deutschland weder gearbeitet noch gelebt hat?
Es geht um folgendes: eine alte Dame die in einem EU Staat Rentnerin ist, ist komplett alleine und hat keinerlei Hilfe in ihrem Heimatland. Die Enkelin, nicht verheiratet, einzige Angehörige der alten Dame lebt seit 10 Jahren in Deutschland, ist Studentin und im Moment Mama eines kleinen Kindes im Urlaubssemester. Das Kind hat deutsche Staatsangehörigkeit.
Um der alten Dame zu helfen, wird überlegt, ob es nicht besser waere, sie auch nach Deutschland zu holen, weil die Enkelin nicht in der Lage ist, ihr aus der Ferne zu helfen.
Die Rente der Rentnerin beträgt ca 200€- viel zu wenig, um in Deutschland über die Runden zu kommen. Sie ist als Rentnerin in dem EU Staat Litauen Krankenversichert. Diese Krankenversicherung würde laut unserer Recherche durch die Kooperation der EU Länder in Deutschland erhalten bleiben.
Besteht nun der Anspruch auf Grundsicherung für die alte Dame? Oder sonstige finanzielle Unterstützung, würde sie zuwandern?
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Entgegen den Vorantworten ist es durchaus möglich als EU-Bürger und gleichzeitiger Rentner (also nicht arbeitsuchend) nach Deutschland zu kommen und hier Grundsicherungsleistungen zu erhalten.
Zum besseren Verständnis: Leistung nach ALGII sind an das Kriterium Arbeitsuche gebunden - als Altersrentner eher unwahrscheinlich. Grundsicherungsleistungen sind Sozialleistungen, die an dieses Kriterium nicht gebunden sind.
Hier mal ein Link zu einem internen Leitfaden der Sozialbehörden: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Eckpunkte_SGB_II_XII_Auslaender.pdf
Der Titel ist auf den ersten Blick verwirrend - beschäftigt er sich doch vor allem mit dem Thema Flüchtlinge aus Nicht-EU-Staaten.
Nicht desto trotz gibt es aber Textpassagen, die sich auf EU-Rentner und Grundsicherung in Deutschland explizit beziehen.
Seite 6 - letzter Absatz.
Seite 11- Pkt. 3.2.1.
Trotzdem sollte die alte Dame (oder Du) das Thema mal mit einem auf Sozialrecht spezialiserten Anwalt erörtern. Weniger wegen der Grundsicherung im Allgemeinen, eher wegen dem ständigen Aufenthaltsrecht (was bei Litauern der Freizügigkeitsverordnung unterliegt - die aber vor allem auf "Arbeitsaufnahme" gestrickt ist) und dem auch damit verbunden Thema der Krankenversorgung.
Kleiner Tipp: Reist die alte Dame aus Gründen der Heilbehandlung ein (auch chronischer Krankheiten) darf ihr, wenn sie länger bleibt, ein ständiger Aufenthaltstitel (sofern er überhaupt notwendig ist) nicht versagt werden. Damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten kann muss ihr Grundsicherung bewilligt werden.
Also ich muss Juergen Recht geben, es gibt durchaus die Moeglichkeit der Grundsicherung in Deutschland fuer EU Buerger. Meines Wissen ist eine kleine Huerde eingebaut, sie muss erst 3 Monate in Deutschland gelebt haben und kann dann erst den Antrag stellen.
Hier sollte es also moeglich sein wenn man diese 3 Monate schafft. Ich weis das auch aus den Grund da einige der Arbeitskraefte die als Teilzeitkraft arbeiten in Deutschland http://www.rumaenien-job.com/2015/11/30/lagermitarbeiter-gesucht/ hier erst nach 3 Monaten auch noch Aufstockung beantragen duerfen