Überweisungspflicht trotz Einzugsermächtigung?
Hallo zusammen,
ich habe dem Vermieter für die Miete eine Einzugsermächtigung erteilt.
Nun habe ich eine Mahnung inkl. Mahngebühr erhalten, weil eine Miete nicht gezahlt wurde. Ich habe auf die Einzugsermächtigung verwiesen, bekam aber als Antwort, dass ich dafür verantwortlich sei, ob die Miete abgebucht wird oder nicht. Und mir hätte auffallen müssen, dass keine Miete eingezogen wurde. Da ich die Miete aber nicht von mir aus überwiesen habe, wäre die Mahngebühr fällig.
Ich kontrolliere meine Kontobewegungen regelmäßig. Aufgrund von Urlaub war mir aber noch nicht aufgefallen, dass die Miete nicht eingezogen wurde. Ich muss auch gestehen, dass ich mir darüber keine Gedanken gemacht habe, da ich davon ausgegangen bin, dass die Miete eingezogen wird.
Kennt hier jemand die Rechtslage? Bin ich trotz Einzugsermächtigung dafür verantwortlich, dass der Betrag auch tatsächlich eingezogen wird?
Vielen Dank für Antworten!
1 Antwort
dass ich dafür verantwortlich sei, ob die Miete abgebucht wird oder nicht.
falsch ... dafür ist der Vermieter verantwortlich, soweit ihm eine Einzugsermächtigung vorliegt. Dies kehrt sich nur dann um, wenn die Abbuchung mangels Deckung nicht erfolgen konnte.
Außerdem .... Mahngebühren können maximal ab Zahlungsverzug gefordert werden, und der lag ob vorliegender Einzugsermächtigung nun einmal nicht vor.