Mit "Friseurleistung unzufrieden, welche Rechte habe ich?
Hallo,
ich habe mir vor genau 2 Wochen eine Haarverlängerung machen lassen. Allerdings nicht beim Friseur sondern bei jemanden anderm ( Gewerbe ist aber angemeldet).
Ich war vorher zur Beratung bei Ihr und dann wurden die Haare bestellt. Vereinbart war 100% Echthaar in meinem Haarton. Dazu wurde die Häfte angezahlt ( darüber habe ich einen schriftlichen Nachweis, sowie die Überweisungsunterlagen).
Bei der Einarbeitung fühlen sich die Haare merkwürdig an und rochen auch komisch. Mir wurde versichert das sei normal und legt sich nach dem ersten waschen. Ebenfalls wurde mir versichert ich kann mit den Haaren alles machen , auch färben, da ja Echthaar.
Folgendes Problem nun: Die Haare haben nicht meine Farbe, lassen sich aber nicht Färben. Von einem unabhängigen Friseur wurde mir bestätigt, dass es kein 100%iges Echthaar sei, deshalb nehmen Sie keine Farbe an und krisseln beim glätten.
Das habe ich antüröich sofort rekalmiert (schriftlich) und ssie hat es beim Hersteller reklamiert.
Desweitern wurde mir von dem unabhängigen Friseur gesagt, dass sie nich ordentlich eingearbeitet wurden. Auch das habe ich schriftlich bemängelt.
Nun kommt hinzu das mir immer mehr Strähnen ausfallen und dort auch noch meine eigenen Haare wie abgebrochen dranhängen.
Bisher weigert Sie sich mir das gezahlte Geld zurück zu geben. Ich habe leider auch keine Quittung über die zweite Hälfte der Zahlung. Diese erfolge bar, nach erbrachter Leistung. Ich habe jetzt noch einen Termin bei Ihr. Kann ich Sie kostenlos entfernen lassen bevor noch mehr Haare abbrechen und kann ich mein Geld zurück fordern?
Welche Möglichekiten habe ich jetzt und wie gehe ich am Besten vor?
Vielen Dank.
2 Antworten
Wer eine Arbeit übernimmt, haftet natürlich auch für das, was er macht. Vermutlich war es eine Kosmetikerin, weil Du schriebst, dass es kein Friseur war, aber eine Person mit angemeldetem Gewerbe (Du bist ja vermutlich zu Jemandem gegangen, dem Du es zugetraut hast und nicht zu einem Installateur).
Ab dort, wo geklärt ist, dass eine zugesicherte Eigenschaft der Behandlung fehlt (es ist kein Echthaar, es lässt sich nicht färben), geht es nur noch um die Frage der Abwicklung der Reklamation.
Deine Ansprüche regeln sich nach § 323 BGB.
Sie hat erstmal das Recht in angemessener Frist eine Nachbesserung vorzunehmen. Also mit Haaren wie versprochen (Echthaar, kann gefärbt werden) die Behandlung zu wiederholen.
Du kannst auch Zurücktreten, aber entweder nur, wenn die Arbeit in der von Dir gesetzten Nachfrist nicht nachgebessert wurde, oder eine Nachbesserung verweigert wird, oder aber ein besonderer Grund vorliegt. Das könnte hier der Fall sein, weil die Vertragspartnerin das wohl gar nicht richtig kann.
Beim Rücktritt hast Du dann aber das Problem, dass Du nicht alle Zahlungen nachweisen kannst.
Nach § 325 BGB kannst Du dann aber trotzdem Schadenersatz verlangen. Wegen der abgebrochenen Haare. Eventuell sogar, weil das nun nicht reparabel ist, entweder für die Kosten einer neuen Frisur, oder sogar für eine Haarverlängerung in ordnungsgemäßer Ausführung.
Da möchte ich mich aber zur Höhe nicht festlegen, dass sollte dann ein Volljurist machen.
Wie üblich mußt Du der Friseurin zuerst die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen. erst wenn diese fehl schlägt kannst du den Kaufpreis zurückfordern. Da die Friseurin offenbar auch von ihrem Lieferanten nicht korrekt bedient wurde, macht das Ganze nur noch langwieriger.