Wegezeit zum Betriebsarzt soll nicht vergütet werden?
Ich musste auf Anweisung des AGs zur Pflicht/Einstellungsuntersuchung zum Betriebsarzt fahren. Ich fuhr viereinhalb Stunden insgesamt mit dem ÖPNV in meiner Freizeit noch vor Arbeitsvertragsbeginn im Dezember. Wartete eine Stunde auf einen zehnminütigen Termin. Mein AG behauptet nun Fahrzeiten egal wohin (Arbeitsstätte oder BA) sind Privatvergnügen. Selbst von der Arbeitsstätte wäre ich zweimal eine Stunde und 20min unterwegs gewesen... Er ist nur gewillt die Fahrkarte zu zahlen (weil ich grade ewig auf ALG warten muss).
Ich finde wirklich kein eindeutig zu lesendes Gesetz dazu. Bitte Hilfe!
5 Antworten
Meine persönliche Meinung: Da die Fahrt zum Betriebsarzt während ALG-Bezug stattgefunden hat, würde ich dem AG recht geben. Hätte die Agentur für Arbeit dich zur Einstellungsuntersuchung geschickt, hättest du die Stunden auch nicht vergütet bekommen. Anders hätte es ausgesehen, wenn die Fahrt im Dezember während der Arbeitszeit gewesen wäre.
Welches Datum steht als Arbeitsbeginn im Arbeitsvertrag? Bis wann hast du ALG-Leistungen erhalten? Seit wann wirst du eingewiesen? Ist die Einweisung in Vollzeit?
1.12. Ich erhalte sie bis Ende November. Keine vollzeit Einweisung aber weisungsbefugt. AG bestimmt über Ort, Zeitpunkt, Zeit und Art der Tätigkeit
Wie gesagt, bei ALG-Bezug kannst du keine Vergütung vom AG verlangen.
Ich bin auch der Meinung während des ALG Bezuges darfst du nicht vergütet werden bzw. müsstest dann ja ALG zurückzahlen. Aber auch wenn es irgendwie geht, würd ich wegen 4 Stunden keinen Stress machen, wenn das ein Job ist, den du gerne weitermachen willst.
Der halbe Arbeitstag fällt doch mittelfristig nicht ins Gewicht.
Anrechnung aufs Arbeitszeitkonto, das verlange ich. Zuvor habe ich ebenfalls ungewöhnlich viel Zeit aufgewandt für den Job. Irgendwann sollte mal gut sein...
"Ich habe einer Arbeitsanweisung gefolgt, somit ist auch mein Arbeitsvertrag im Prinzip jetzt schon gültig oder nicht?"
Sorry, Blödsinn, wenn Du erst am 01.12. dort anfängst, kann der zukünftige AG dir nicht schon vorher Arbeitsanweisungen geben.
Und vom Gefühl her behaupte ich mal, dass Du die Probezeit nicht überleben wirst!
Wer solch einen Affen macht, .......
Die Agentur für Arbeit hat dich für die Vorarbeit bezahlt. Diese hätte dich auch direkt mit den vom AG geforderten Wünsche beauftragen können. Hier gab es wahrscheinlich eine Vereinbarung zwischen den AG und der Agentur für Arbeit.
Aus meiner Sicht keine Vergütung, weil Du keinen Urlaub nehmen musstest für die Fahrt.
Sie war durch ALG I abgedeckt.
Möchtest Du längere zeit in dem Betrieb arbeiten, oder soll es nur ein Gastspiel werden?
Mit der Diskussion wärst Du bei mir raus.
Vor dem Arbeitsgericht fällst Du klatschend auf die Nase.
Fahrzeiten zur und von der Arbeit werden nicht bezahlt. Der Betriebsarztbesuch wird (als Arbeitszeit) bezahlt, aber nicht die Wegezeit.
Dein AG ersetzt dir deine Fahrkosten, nimm es an und fertig.
Du bist derzeit Arbeitslos im ALG2 Bezug, ergo hast du alle Zeit der Welt solche Termine Wahrzunehmen.
Wenn du jetzt schon so einen Terz machst, was meinst du, wie lange du diesen Job machst, Stichwort Probezeit.
Nicht der AG ist während des Bezuges von ALG dein Ansprechpartner, stelle einen Antrag beim Amt.
Ich habe einer Arbeitsanweisung gefolgt, somit ist auch mein Arbeitsvertrag im Prinzip jetzt schon gültig oder nicht?
Der AG stimmte bereits zu, dass die Zeit beim BA und Einweisung in die Arbeit zur Arbeitszeit zählen.
Ich finde vier Stunden wirklich hart übertrieben, wenn mein regulärer Arbeitsweg zweimal eine beträgt.