Hausaufgaben außerhalb der Arbeitszeit, ist das erlaubt?
Ich mache eine Ausbildung als Pflegekraft und muss während meines Blockunterrichts nie Hausaufgaben machen. Doch meine Freundin die eine Ausbildung als Streuerfachangestellte macht schon. Sie hat 2 mal in der woche Schule/Unterricht und muss, wenn sie früher Schulschluss hat, danach noch zum Betrieb und Arbeiten. Zusätzlich hat sie noch Hausaufgaben, wofür sie mind. 1 1/2 stunden braucht. Gelten die Hausaufgaben noch als Arbeitszeit? Ist das erlaubt das Auszubildende nach der Arbeit noch Hausaufgaben machen müssen? Nach der Arbeit ist doch Freitzeit... warum muss sie noch Hausaufgaben machen, die ihr die Freitzeit stiehlt? Gilt das denn auch schon als Überstunde?
2 Antworten
Och herje .....
Natürlich ist das KEINE Arbeitszeit, erst Recht keine Überstunden.
Und PS:
Das macht sie letztendlich für sich selbst, für eine gute Ausbildung und später für ihre Karriere! Schon mal darüber nachgedacht?
Im Endeffekt heißt das das, ja!
Aber über die Fünfen und Sechsen im Zeugnis und das man dann die Ausbildung nicht schafft, darüber sollte man sich dann auch nicht wundern und ärgern!
Die Hausaufgabenzeit ist doch bereits in dieser Regelung abgegolten.
Danke für die Antwort! Bedeutet dass dann, das die Hausaufgaben nicht verpflichtet sind? Also das man die nicht machen muss, da sie diese ja dann "für sich selbst macht"? Und hat das dann Auswirkungen auf die Noten?