Müssen alle Arbeitsverträge einer Firma in etwa gleich aussehen?

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Ist das so erlaubt?

Ja , vielleicht .

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet zwar dem Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer oder bestimmte Arbeitnehmergruppen willkürlich schlechter zu behandeln.

Das bedeutet jedoch nicht die absolute Gleichstellung aller Arbeitnehmer !!!

Dein Chef darf also bei Vorliegen sachlicher Differenzierungsgründe einzelne Arbeitnehmer ungünstiger Behandeln.

Sachliche Differenzierungsgründe sind :

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Schwerbehinderteneigenschaften
  • Familienstand
  • Umfang der Arbeitszeit
  • berufliche Qualifikation
  • Aufgabenstellung im Betrieb
  • Arbeitsleistung
  • Bestand des Arbeitsverhältnisses an einem bestimmten Stichtag
  • Zugehörigkeit zu einem stillgelegten Betrieb

Geregelt ist das alles im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ( § 1 , § 8 ).

Demnach könnten auch bei euch unterschiedliche Arbeitsverträge nicht gegen die Gleichbehandlung verstoßen .

Es gibt eben immer noch Menschen die gleicher sind als andere Leute !

Gruß Z... .

Gibt es in dem Betriebeinen Haustarifvertrag?

Ist der Betrieb anderweitig tariflich gebunden?

Gibt es einen Betriebsrat?

Es gibt viele Vorschriften darüber, dass Arbeitnehmer gleich behandelt werden müssen, u. A. § 75 BetrVG, aber macht ihr wirklich das gleiche. Oder sind die Positionen unterschiedlich?

Wenn es wirklich die absolut gleiche Arbeit ist, dann an den Betriebsrat, oder an den Chef wenden.

Wo ist Dein Problem? Wenn zu Überstunden nix im Arbeitsvertrag steht, dann können sie auch vom Arbeitgeber nicht unbezahlt eingefordert werden.

Des weitern würde ich mir die Stellenbeschreibung der jeweiligen Personen ansehen, ob diese auch wirklich identisch sind. Und dann gibt es ja noch die Möglichkeit der Besitzstandsregelung.

Unter diesen Aspekten sehe ich erst einmal keine Rechtsverstöße bei Deinem Arbeitgeber.

Es gibt in Deutschland Vertragsfreiheit. Natürlich müssen tarifliche Vorgaben beachtet werden. Auch für Gehaltsempfänger gibt eine Regelung für Mehrarbeit.

Ja, der Arbeitgeber kann vereinbaren, was er will, solange er nicht gegen die guten Sitten verstößt. So muss z.b. mindestens eine gewisse Anzah von Urlaubstagen im Arbeitsvertrag angegeben werden, meines Wissens 24 Tage, da bin ich mir aber nicht ganz sicher. Wenn es einen Tarifvertrag gibt für die Branche, dann muss sich der Arbeitgeber an diesen halten, ausser er bezahlt Mitarbeiter aufgrund ihrer Qualifikation übertariflich.