Lohnt sich bei mir ein Mini-Job mehr als mein Teilzeit-Job mit 20 Stunden?

5 Antworten

Was arbeitest du? Romanschreiberin?

Aber gehen wir es an:

Denn mein geringer Netto-Lohn, abzüglich Fahrtkosten, abzgl. unserer Nachzahlung auf den Monat verteilt, kommt das Ganze unterm Strich so etwa einem Minijob-Gehalt gleich

In dem Fall ist der Minijob wahrscheinlich günstiger, da er nicht in die Einkommensteuererklärung einfließt und dort nicht das zu versteuernde Einkommen erhöhen kann.

Aber da du nur vom Nettolohn sprichst und davon noch Abzüge machst, lässt sich das schwer beurteilen (Fahrtkosten hast du doch dann sicherlich auch).

Da heißt es also: Einfach mal hinsetzen und durchrechnen.

Wenn wir nun doch zum Dezember unsere Steuerklassen wechseln würden, käme uns dies zu Gute?

Naja, was willst du denn im Dezember noch reißen? Die Löhne werden ja nicht rückwirkend neu berechnet. Und selbst wenn das der Fall wäre, so käme die Nachzahlung doch auch auf einen Schlag.

Also, aus meiner Sicht wäre das schade um die Zeit.

Und sollten wir uns nun doch beispielsweise im 1. Quartal 2016 für die Lösung Mini-Job entscheiden, bleiben dann auch weiterhin die Vorauszahlungsansprüche des Finanzamtes bestehen?

Solange die Vorauszahlungen nicht herabgesetzt werden, bleiben sie bestehen. Die Herabsetzung beantragt man formlos und begründet sie auch.

In diesem Fall lautet die Begründung, dass dein Arbeitslohn nicht mehr zu einer Nachzahlung führen kann, da es ihn nicht mehr gibt. Wie gesagt, der Minijob ist für die Festsetzung der Einkommensteuer unsichtbar.

Würden wir [nochmals] zur Steuer veranlagt werden, wenn mein Mann Lohnsteuer 3 behält und ich Mini-Jobe und meine Abgaben an die Knappschaft leiste?

Wohl nein. Damit wäre das Risiko der Nachzahlung erschlagen. Aber man kann (und sollte) eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn man eine Erstattung ausgerechnet hat.

1. Zum Dezember noch die Steuerklasse wechseln lohnt nicht mehr. Wenn dann ab Januar.

2. Wenn Dein netto wirklich nur weniger als 450,- Euro ist, kannst Du Dir schon überlegen im Minijob zu arbeiten.

Ich habe jetzt viele Antworten auf deine Frage gelesen.

Aber etwas bitte bedenken:

Ich habe oft von Frauen gehört:

40 Jahre gearbeitet und dann eine magere Rente. Mein Mann hat gut verdient und da hatte ich für meine Arbeit viel Abzüge und hatte deshalb nur einen Minijob.

Die wird bei einem Minijob noch magerer. Wenn dir das nichts ausmacht ist es ja gut.


Luscinia  27.11.2015, 09:05

Sehr wichtiger Punkt! Viele Frauen denken nur ans "jetzt" und nicht ans "morgen". Auch wenn eine Scheidung im Augenblick unwahrscheinlich klingt, sollte frau sich immer mal wieder Gedanken machen, "was wäre, wenn?" und vorsorgen, dass ihre Finanzen+Rente auch in dem unwahrscheinlichen Fall abgesichert sind.

Ich glaube ich habe das Ganze etwas verkompliziert

ne, ganz und gar nicht ! Ausbleibende Beschwerden bezeugen, also alles gut und verständlich auf den " Punkt " gebracht ! Vorbildlich würde ich sagen ! ;-)))

Zu der Aufnahme eines Minijobs wurde Dir schon hinreichend geantwortet. Bliebe noch, mit einem Midijob die Alternative zu erwähnen. 

Die Vereinbarung eines Midijob hat für Dich auch Vorteile gegenüber eines Minijobs. 

Du musst zwar die gesamte Steuerlast wie für einen Vollzeitjob zahlen, die Abgaben für die Sozialversicherung sind jedoch geringer. Diese Abgaben sind abhängig von der Höhe des Verdienstes und gehen von 11-21 %.

Es ist also ein Rechenexempel.

Ein Midijob ist außerdem für all jene zu empfehlen, die ein geringes zusätzliches Einkommen benötigen und dennoch sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein möchten oder müssen.