Wechsel Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung, wie ist das jetzt genau?
Hallo Community,
ich habe heute vormittag den Brief verschickt mit dem Antrag zur Regelbesteuerung. Seit Ende Sommer bin ich nun selbstständig und hatte die Kleinunternehmerregelung genommen. Ich möchte zum 1.1.2020 regelbesteuert werden.
Der Brief mit dem Antrag ist ja verschickt, werde aber sicherlich keine Bestätigung vor dem 1. Januar bekommen. Nun zu meiner eigentlichen Frage: Die Rechnungen ab dem 1.1. soll ich aber trz. mit 19% ausweisen, richtig? Dann kann ich also schon am 1./2. Januar einkaufen und Investitionen tätigen.
3 Antworten
Ich glaube gar nicht unbedingt, dass Du da eine Bestätigung bekommst.
Den Antrag hättest Du Dir auch sparen können, denn es hätte die Abgabe einer USt-Voranmeldung für Januar gereicht, um den Wechsel zu vollziehen.
Aber auf jeden Fall solltest Du die USt. ab Januar auf Deinen Rechnungen ausweisen. Und Du kannst ab Januar Vorsteuer ziehen.
Hat sich da was geändert für die ersten zwei Jahre? Ich war der Meinung, dass dann monatliche Abgabe nötig ist.
Ach und: früher war mehr Schnee, wo wir gerade bei früher sind.
Guter Einwand. Danke.
Hat sich nichts geändert, ich sehe hier nur nicht, wo du die "ersten zwei Jahre" hernimmst.
Ich ging davon aus, dass das Unternehmen schon eine Weile besteht.
Sollte es jedoch erst 2019 gegründet worden sein, hast du recht, dann wäre für 2020 der Monat der Voranmeldungszeitraum.
"Seit Ende Sommer"steht da, hab es jetzt auch kaum wieder gefunden. Aber Danke.
Ja richtig. Wenn du mit Wirkung ab 1.1. zur Regelbesteuerung wechselst, bedeutet das auch, dass du ab diesem Zeitpunkt den Vorsteuerabzug geltend machen kannst.
Super, dankeschön :) Ich meine, ablehnen können die es ja nicht irgendwie? Meine Frage war ja auch, ob ich quasi auf deren "Bestätigung" warten muss
Sagen wir mal so. Ich sehe keinen Grund, warum das Finanzamt deiner Entscheidung, freiwillig zur Regelbesteuerung zu wechseln, etwas entgegen setzen sollte. Das Recht hat man. Von daher musst nicht nicht auf Bestätigung warten. Um sicher zu gehen kannst du ja mal anrufen und fragen ob das Schreiben eingegangen ist und alles okay geht.
An diese Entscheidung bist du 5 Jahre gebunden. Du kannst also dann nicht nächstes Jahr wieder zurück welchseln.
Ich verstehe die Frage so, dass du zwar noch immer KU bist, aber zur Regelbesteuerung optierst.
Das ist dein gutes Recht und du hast mit deinem Schreiben im Finanzamt sicherlich für einige heitere Momente gesorgt. Wenn die Leute dort nicht ganz doof sind, werden Sie dein Schreiben als (eigentlich nicht erforderliche) Benachrichtigung über deine Option werten und es bestenfalls abheften und einen Vermerk in den Stammdaten anbringen, weil du durch an die Option 5 Jahre, als bis 2024, gebunden bist.
Die Rechnungen ab dem 1.1. soll ich aber trz. mit 19% ausweisen, richtig?
- Nur wenn die Leistung in 2020 erbracht wurde. Leistungen aus 2019, die erst 2020 abgerechnet werden, unterliegen noch der KU-Regelung.
- Vom USt-Ausweis hängt die USt-Pflicht aber nicht ab, es ist aber trotzdem pfiffig, die USt auszuweisen und eine dem § 14 (4) UStG entsprechende Rechnung auszufertigen.
Dann kann ich also schon am 1./2. Januar einkaufen und Investitionen tätigen.
Das kannst du auch schon vorher. Die Vorsteuer würde ja nach § 15a (2) UStG zu deinen Gunsten korrigiert werden.
Voranmeldungszeitraum ist übrigens das Vierteljahr, auf Antrag (!) kann man sich von der Abgabe der UStVA aber auch befreien lassen. Ich würde das mit dem Vierteljahr machen. Ist einfacher.
dankeschön, wie ist es mit Dienstleistungen die z.B. vom 14.12.2019 - 14.1.2020 erbracht wurden? USt oder KU-Regelung?
Danke!!
Für Januar kann keine UStVA eingereicht werden. Voranmeldungszeitraum ist das Vierteljahr.