Ebay-Kleinanzeigen: Käufer behauptet Brief wäre leer?
Hallo,
nachdem ich die vereinbarte Summer per Paypal erhalten habe, habe ich am 10.11 einem Käufer 37 Panini Sticker in einem Brief verschickt, dessen Versand 1,00 Euro gekostet hat (bis 50 Gramm).
Gestern, am 11.11, habe ich die Nachricht bekommen, er habe den Brief erhalten, in dessem Inhalt aber nichts gefunden.
Nach reichlicher Überlegung und Suche nach den Stickern (für den Fall, dass mir tatsächlich einem Fehler unterlaufen sei und ich den Brief ohne die versprochenen Sticker versedet hab), habe ich erfolglos nichts gefunden. Daraufhin habe ich aus Neugier andere 37 Sticker mit einer Waage gewogen und es sind 23 Gramm rausgekommen. Das heißt ich könnte ja gar nicht einen Brief ohne die 37 Sticker verschickt haben, da ich in dem Fall ja nur 0,85 Euro bezahlt haben müsste (man bezahlt nur bis zu 20 Gramm 0,85 Euro), was aber nicht der Fall war. Einen Brief ohne die 37 Sticker würde deutlich weniger als 20 Gramm kosten.
Das habe ich ihm erklärt. Er schrieb daraufhin, dass das ihm nicht interessieren würde und er sich an Ebay wenden würde.
Ich weiß nicht, was ich machen soll...
Ich würde mich sehr auf eure Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Lukas
5 Antworten
Nichts. Solange du keinen Zeugen (oder zur Not ein Video) hast, wodurch bezeugt wird, dass du die 37 Sticker eingepackt und auch versandt hast, kannst du kaum was ändern. Solange du aber die Gewährleistung beim Privatverkauf ausgeschlossen hast, hast du auch nicht zu befürchten. Denn das Versandrisiko geht ab Einwurf an den Empfänger über und er wird nicht Nachweisen können, dass du es schon leer abgesandt hast.
Er kann genauso lügen wie er meint, du würdest das tun. Er versucht dich vielleicht nur zu "erpressen" und will "Entschädigung". Also noch mehr von dir, sende ihm auf keinen Fall noch etwas zu, es gibt auch Betrüger!
Nichts. Versandrisiko trägt der Empfänger.
Ausnahme-es war versicherter Versand vereinbart und du hast unversichert versendet, dann warst du Vertragsbrüchig und bist Schadensersatzpflichtig.
Relativ einfach - das Versandrisiko geht bei einer solchen Aktion auf den Käufer über ....
siehe § 447 BGB.
Hinzu kommt noch, dass besagter Käufer nicht beweisen können wird/ würde, dass er eine Sendung ohne Inhalt bekommen hat ...... sorry, aber so etwas würde auffallen, ohne den Umschlag öffnen zu müssen.
Er schrieb daraufhin, dass das ihm nicht interessieren würde und er sich an Ebay wenden würde.
Schmunzel .... glaubt er wirklich dies würde irgendjemanden bei EBAY-Kleinanzeigen interessieren?
Pech gehabt. Du und auch er kann nichts beweisen. Wirst eine schlechte Bewertung bekommen.