Ich hab heute aktuell zu Untervermietung ein neues Urteil gelesen, es bezieht sich nicht direkt auf den Verkauf aber generell darum, was zu tun ist, wenn Untervermietung nicht mehr erwünscht ist, soweit ich weiß, übernimmt der neue Käufer ja mal grds. den bisherigen Mietvertrag, lies mehr hier: http://www.focus.de/immobilien/mieten/wohnen-neues-bgh-urteil-was-bei-untervermietungen-zaehlt_id_3454314.html

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na klar, man kann in der Anlage KAP zur EstErklärung ehegattenübergreifende Verlustverrechnungen beanspruchen- dann bekommt man die zu viel einbehaltene Kest retour. Ehepaare können aber auch bis Jahresende einen gemeinsamen FA mit Null abgeben bei der Bank und diese verrechnet dann die Verluste u. Gewinne und erstattet die KEST

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Falsche, dreistellige Abbuchungen in einem Nachtklub

Hallo, Ich habe ein recht heikle, klassisches Problem: Vor ein paar Tagen war ich mit einigen Kollegen auf einer Partymeile in einem Stripteasklub – so wie alle paar Monate mal. Bisher alles ohne Probleme. Heute finde ich aber auf meiner Kreditkarte drei Abbuchungen. Einen korrekten ueber einen mittleren zweistelligen Betrag sowie zwei weitere ueber mittlere dreistellige Betraege, die ich mit Sicherheit nicht taetigen wollte geschweige denn irgendetwas dafuer erhalten haette (dafuer muesste man halbe Sexorigen feiern oder Champagner bestellen  und wir haben nur was normales getrunken). Ich habe nun meine KK sperren lassen und soll nun eine Reklamation des Umsatzes einreichen. Auf diesem Formular kann ich nun ankreuzen, dass ich die diese Umsaetze auf keinen Fall getaetigt habe oder aber, dass der abgebuchte Betrag nicht mit dem tatsaechlichen uebereinstimmt. Ich wollte ersteres ankreuzen, bin nun aber auf Grund meines Alkoholkonsums nicht hundertprozentig sicher, ob ich vielleicht vorher noch ein oder zwei kleinere 20-30 Euro Betraege genehmigt habe, welche dann als mittlere dreistellige Betraege abgebucht wurden. Quittingen habe ich natuerlich nicht erhalten (die soll man natuerlich mit beifuegen). Kann mir jemand einen Rat geben, was anzukreuzen cleverer waere? Ich tendiere zu der ersten Variante, habe aber die Sorge, dass mir daraus ein Strick gedreht wird, falls sich herausstellt, dass ich im Partyrausch wirklich dreistellige Abbuchungen unterschrieben habe ohne auf die Betraege zu achten.

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sowas ist auch einem guten Freund von mir mal passiert-aber ganz ehrlich-der kam nicht raus aus der Sache und musste das bezahlen. Seitdem meidet er solche Lokale bzw. zahlt nur in Bar, und wenn dasl Geld alle ist, geht er nach Hause. Ich denke, Du hast wenig Chancen. Eine Anzeige bei der Polizei wird auch nötig sein, damit sich die Kreditkartenfirma darum kümmert.

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da du einen Wechsel der Arbeitsstelle mitteilen müsstest, würde ich auch die Neuaufnahme eines Jobs mitteilen, lieber eine Meldung zu viel als eine vergessen in dieser "heißen" Phase des Insolvenzverfahrens-mehr auch hier: http://www.insolvenzanwalt24.de/regelinsolvenz/wohlverhaltensphase/

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Jeder hat andere Ansprüche/Bedürfnisse, würde mir die Zusatzleistungen auf freiwilliger Basis genauer ansehen-es gibt zahlreiche Vergleichsportale oder auch Diskussionen zum Thema,google doch mal danach, oder hier zB.: http://www.gutefrage.net/frage/welche-gesetzliche-krankenkasse-ist-am-besten-ausser-die-aok

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