Ich hab heute aktuell zu Untervermietung ein neues Urteil gelesen, es bezieht sich nicht direkt auf den Verkauf aber generell darum, was zu tun ist, wenn Untervermietung nicht mehr erwünscht ist, soweit ich weiß, übernimmt der neue Käufer ja mal grds. den bisherigen Mietvertrag, lies mehr hier: http://www.focus.de/immobilien/mieten/wohnen-neues-bgh-urteil-was-bei-untervermietungen-zaehlt_id_3454314.html
na klar, man kann in der Anlage KAP zur EstErklärung ehegattenübergreifende Verlustverrechnungen beanspruchen- dann bekommt man die zu viel einbehaltene Kest retour. Ehepaare können aber auch bis Jahresende einen gemeinsamen FA mit Null abgeben bei der Bank und diese verrechnet dann die Verluste u. Gewinne und erstattet die KEST
die werden 1 x im Quartal zugesandt, bei anderen Banken bekommst du keine Auszüge gedruckt
sowas ist auch einem guten Freund von mir mal passiert-aber ganz ehrlich-der kam nicht raus aus der Sache und musste das bezahlen. Seitdem meidet er solche Lokale bzw. zahlt nur in Bar, und wenn dasl Geld alle ist, geht er nach Hause. Ich denke, Du hast wenig Chancen. Eine Anzeige bei der Polizei wird auch nötig sein, damit sich die Kreditkartenfirma darum kümmert.
da du einen Wechsel der Arbeitsstelle mitteilen müsstest, würde ich auch die Neuaufnahme eines Jobs mitteilen, lieber eine Meldung zu viel als eine vergessen in dieser "heißen" Phase des Insolvenzverfahrens-mehr auch hier: http://www.insolvenzanwalt24.de/regelinsolvenz/wohlverhaltensphase/
ernstes Thema, Frage gabs schon mal in ähnlicher Form,lies bitte hierzu: http://www.finanzfrage.net/frage/haftet-man-wegen-verletzung-der-aufsichtspflicht-wenn-sich-nachbarskind-bei-mir-verletzt
Jeder hat andere Ansprüche/Bedürfnisse, würde mir die Zusatzleistungen auf freiwilliger Basis genauer ansehen-es gibt zahlreiche Vergleichsportale oder auch Diskussionen zum Thema,google doch mal danach, oder hier zB.: http://www.gutefrage.net/frage/welche-gesetzliche-krankenkasse-ist-am-besten-ausser-die-aok