Darf Nachbar an meinem Balkon ein Balkonkraftwerk befestigen?
Mein Nachbar (Eigentümer) der im EG unter mir wohnt und eine Terrasse hat, will an meinem Balkon ein Balkonkraftwerk montieren. Ist das zulässig ohne mein Einverständnis. Laut seiner Aussage ist der Balkon Gemeinschaftlicher Besitz und er kann es ohne mein Einverständnis montieren. Ich bin ebenso Eigentümer.
4 Antworten
Natürlich ist das nicht zulässig. Absurder Gedanke des Nachbarn! Weil es so absurd ist, ergibt sich die Frage, ob du irgendwas entscheidendes für den Sachverhalt nicht reingeschrieben hast.
Dass der Balkon gemeinschaftliches Eigentum und vielleicht auch gemeinschaftlicher Besitz ist, ändert ja nichts daran, dass wenn wer an deinem Balkon eine Balkon-PV-Anlage montieren darf (was man abklären müsste), das du wärst.
Vermutlich hat der Nachbar nur ein sehr gestörtes Verhältnis zu mein und dein. Es gibt auch andere absurde Ideen von Eigentümern. Generell gilt in einer WEG, dass das, was ein Mieter nicht darf auch ein Eigentümer nicht darf.
Veränderungen am Außenbereich und damit am Gemeinschaftseigentum sind nur zulässig, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft dem zustimmt. Das ist ja offenbar nicht der Fall. Die Aktion ist also rechtswidrig.
"Laut seiner Aussage ist der Balkon Gemeinschaftlicher Besitz"
Richtig, dann entscheidet darüber auch die Gemeinschaft, zu der auch Du gehörst! 😛😁😎
Einen generellen Anspruch auf den Betrieb eines Balkonkraftwerks haben Eigentümer und Mietende nicht. "Ob Vermieter über eine Anlage informiert oder ihre Zustimmung geben müssen, hängt maßgeblich davon ab, wo die Module installiert werden", so die Juristen.25.05.2023
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Balkonkraftwerke: Installation soll gesetzlich erleichtert werden - HaufeWir können Herrn Habeck fragen , wie die Installationstechnik von Balkonkraftwerken geplant ist
Beim Lesen dieses Namens steigt bei mir das Augenkrebsrisiko enorm. Wenn ich den auch noch was fragen würde, ging es an der Zunge weiter.
Aus einem Gesetzesentwurf lassen sich keine Ansprüche ableiten.