Wg Auflösung was muss ich beachten?
Wir haben vor kurzer zeit mit 5 Personen eine WG gegründet. Doch nach kurzer zeit sind schon 2 ausgezogen. Bei diesem Auszug gab es schon einige Probleme mit dem anderen 2 Bewohnern. Nun bin ich selber ausgezogen stehe allerdings noch 3 Monate im Mietvertrag. Bei Einzug haben wir uns eine neue Küche gekauft die jeder zum gleichen Anteil bezahlt hat, die jedoch in der Wohnung bleiben wird nach Auszug von uns 3! Ich meinte zu den anderen 2 Bewohnern das die uns unseren Anteil der Küche auszahlen müssen da wir ja ausziehen. Da musste ich mir von meine Mitbewohnerin anhören, das wir und alle Zusammen für den Kauf entschlossen haben und dementsprechend kein Geld zurück bekommen werden! Diese Aussage fand ich schlicht und ergreifend sehr frech. Ist es wirklich so wenn man aus der WG auszieht keinen Cent mehr sieht für die Möbel die man zusammen gekauft hat?!?! Ich würde mich freuen wenn ihr mich aufgeklärt
3 Antworten
Nun bin ich selber ausgezogen stehe allerdings noch 3 Monate im Mietvertrag.
In welchem Mietvertrag denn? Was bei vielen WG´s einfach unbekannt ist, ist dass man Wohnungsmietverträge nicht stückweise kündigen kann. Ganz oder garnicht heißt da die Alternative. Solange nicht alle WG-Genossen ggü dem Vermiter gekündigt haben oder aber der Vermieter einer Vertragsänderung ausdrücklich zugestimmt hat, ist man Mieter und das -wenn man Pech hat- noch auf Jahrzehnte.
Mit den 3 Monaten könnte es also nur funktionieren, wenn der Vermieter einen Änderungsvertrag abgeschlossen hat oder aber, wenn ein WG-Mitglied Hauptmieter und die anderen Untermieter sind. Untermietverträge kann man natürlich separat kündigen.
Das mit der Einbauküche ist ein echtes Problem: Anspruch auf eine "Auszahlung" der ursprünglichen Investitionssumme hat man sicher nicht. Woraus sollte der sich auch ergeben? Ich meine, dass man hier die Grundsätze über die BGB-Gesellschaft anwenden muß. Du bist als Gesellschafter ausgeschieden und kannst Deinen Anteil am Auseinandersetzungsguthaben beanspruchen, vgl.:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__738.html
Wie die Auszahlung des Anteils erfolgt, müssen die Gesellschafter dann unter sich ausmachen. Bei der Einbauküche könnte das entweder in natura erfolgen, indem man nämlich einzelne Möbelstücke unter den Gesellschaftern verteilt. Oder aber, man nimmt den aktuellen (!!!) Marktwert der Küche und berechnet daraus den Anspruch des ausscheidenden Gesellschafters. Wenn Du Dich mal bei ebay und Co anschaust, welch geringen Wert gebrauchte Möbel noch haben, wird bei Dir starke Ernüchterung auftreten.
Hallo,
hier kann man nur aus Fehlern kernen !
Ihr habt es damals schon zu " Fünft " versäumt eindeutige Regelungen schriftlich zu treffen, wie im Falle eines Auszugs eines WG Mitgliedes zu verfahren sein soll.
Eine Ablöse wirst du wohl nicht in der erhofften Höhe von den letzten Mietern bekommen denke ich. Was willst du jetzt mit einem einzelnen Hängeschrank, den du vielleicht ggf. mitnehmen könntest ?
Überlaß den letzten beiden Mitbewohnern die Küche und zieh deine Lehren daraus !
Davon geht die Welt nicht unter ! K.
Ansichtssache Pv59, bei Kloopapier sieht die Sache schon anders aus, ich würde auf eine Aufteilung bestehen. Man kann ja nun nicht alles der WG unentgeldlich überlassen ! ;-) ;-)
Ist vielleicht lächerlich...aber selbst Toilettenpapier wurde aufgeteilt damit einzelne Mitbewohner nichts haben 😂😂
Ein Mietverhältnis besteht normalerweise zwischen einem oder mehreren Hauptmietern und einem Vermieter, sowie zwischen diesen Hauptmietern und ihren jeweiligen Untermietern. Somit ist klar, daß wenn ein Untermieter auszieht, nur das Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Hauptmieter betroffen ist. Zieht ein Hauptmieter aus, lösen sich alle Untermietsverhältnisse dieses Hauptmieters auf und der Mietvertrag mit dem Vermieter wird durch einen neuen Vertrag abgelöst, in dem die ggf. verbleibenden Hauptmieter und ggf. ein neuer Hauptmieter aufgeführt sind.
Wenn Ihr also zu (dritt oder fünft) eine Küche oder anderes Mobiliar gekauft habt, dann sind entweder einzelne Einrichtungsgegenstände Eigentum einzelner dieser Personen, oder aber es wird zu Gemeinschaftseigentum. Wenn hier keine vertragliche Regelung getroffen wurde, daß irgendeine Rückerstattung (wenn, dann ja wohl abzüglich von Wertverlusten durch Nutzung) oder kostenpflichtige Weitergabe an Nachmieter (diese zahlen dann eine Ablösesumme) erfolgen, hast Du insgesamt schlechte Karten, eine Geldforderung zu stellen. Du könntest ja Deinen Möbelanteil als Mobiliar mitnehmen.
Wenn Ihr allerdings alle in der WG so schreibt wie dieses Posting nun mal geschrieben ist, gehe ich jedoch davon aus, daß hier keine vertragliche Grundlage besteht. Also: nimm Deine Möbel mit.
Solange sie nicht das Klopapier Blatt für Blatt nachzählen und unter sich aufteilen gehts ja.