Was ist der Unterschied zwischen der "Anlage EÜR" und "Abziehbaren Vorsteuerbeträgen" in der Umsatzsteuer-Anmeldung? Wann darf ich die Sachen wo angeben?
Ich mache zum ersten mal Anmeldungen für die Umsatzsteuer und benutze dafür Elster. Ich habe Anfang dieses Jahres ein Nebengewerbe angemeldet und ein paar Fragen dazu:
- Es gibt auch noch eine "Anlage EÜR", zum Beispiel wenn man Betriebsausstattung gekauft hat. Muss man diese Anlage parallel dazu ausfüllen, also die gleichen Sachen da eintragen oder wie teile ich das auf?
- Woher weiß man bei Dingen, die man sowohl privat als auch gewerblich nutzt, ob man sie überhaupt irgendwo angeben darf und zu welchem Anteil? Zum Beispiel man macht Homeoffice und nutzt den privaten Router auch gewerblich. Wird dann einfach 50/50 (muss ich den halben Betrag der Rechnung da eintragen?) gemacht oder geht das nach Arbeitsstunden?
- Wie ist das mit Arbeitsstunden überhaupt, in denen ich nichts verdiene? Sind das überhaupt Arbeitsstunden? Ich habe zum Beispiel an Gestaltungswettbewerben teilgenommen und die damals ohne Gewerbe nicht versteuert und hab Probleme bekommen bzw. musste ein Nebengewerbe dafür anmelden. Aber ich habe nur eine Gewinnrate von 1/20. Die 95% der Arbeitszeit, die ins Leere verlaufen, gelten nicht als Arbeitszeit, oder? Die Erstellung einer eigenen gewerblichen Internetseite und die ganze Entwicklung der eigenen Marke bestimmt auch nicht?
- Einfach mal ein theoretisches Beispiel: Angenommen ein Nebengewerbe hat in den ersten beiden Monaten seines Bestehens jeweils 500 Euro verdient. Und die darauffolgenden 4 Monate hat es keine Einnahmen gemacht. Dürfen in diesen 4 Monaten dann überhaupt "Abziehbare Vorsteuerbeträge" angegeben werden, wie zum Beispiel Internet? Weil dann hat man nichts verdient. Es gibt also keinen Umsatz, von dem man das überhaupt abziehen kann, oder wird das dann von "0" abgezogen und man hat quasi Verluste oder vielleicht sogar Schulden?
- Und was wäre andersrum, wenn ein Gewerbe die ersten 4 Monate nichts einnimmt, aber dann in Monat 5 und 6 die 500€, dürfte das Internet dann für die ersten 4 Monate bei der Umsatzsteuer eingetragen werden? Welche Regelungen gibt es hier allgemein? Wie viele Monate darf man am Stück keine Einnahmen machen, wie hoch muss der Umsatz sein usw, dass man Seite 7 bei Elster ausfüllen darf?
1 Antwort
- Die Anlage EÜR gehört zur Einkommensteuererklärung, darin werden allerdings nicht nur Käufe von Betriebsausstattung erfasst, sondern darin wird der Gewinn des Unternehmens ermittelt. Mit der Umsatzsteuervoranmeldung/-erklärung hat die nix zu tun.
- Du musst den Anteil der betrieblichen Nutzung im Zweifel glaubhaft machen können - also sauber schätzen oder mit einem geeigneten Aufteilungsmaßstab Daten erfassen.
- Arbeitsstunden sind bei einer selbständigen Tätigkeit irrelevant - und mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung, um die es ja offenbar geht, haben die erst recht nix zu tun.
- /5. Bitte mal mit dem Unterschied Umsatzsteuer/Einkommensteuer befassen, der scheint Dir nicht bekannt zu sein. Solange die Aufwendungen betriebliche Aufwendungen sind, darf man daraus auch die Vorsteuer ziehen.
Bei der Einkommensteuer gibt es den Begriff der 'Gewinnerzielungsabsicht' - fehlt diese, werden auch die Verluste aus der Tätigkeit nicht anerkannt (die Bescheide ergehen oft die ersten Jahre - in denen Verluste normal sind - vorläufig, macht man dann aber nix, um in die Gewinnzone zu kommen, werden die Verluste u.U. wieder aberkannt). Bei der Umsatzsteuer gibt es sowas nicht.
Hast Du kein Existenzgründerseminar besucht/Fachliteratur zur Existenzgründung gelesen? Da scheint mir etliches an Grundwissen, dass ein Unternehmer unbedingt braucht, zu fehlen - das solltest Du Dir draufschaffen, schleunigst.
"Was ist der Unterschied zwischen der "Anlage EÜR" und "Abziehbaren Vorsteuerbeträgen" in der Umsatzsteuer-Anmeldung?"Sorry, aber diese Frage ergibt absolut keinen Sinn. Da kannst Du auch fragen " was ist der Unterschied zwischen einem Elefanten und einem Unterkiefer".