Umzug nach Wien aus D. Zum arbeiten, 1. Wohnsitz dann Wien, 2. Wohnsitz Berlin. Kann ich ein NebenGewerbe in De anmelden?
Hi,
freue mich über eine best case Situation für mein Anliegen:
- deutscher Staatsbürger, Umzug nach Österreich, Wien von Berlin
- Arbeitsaufnahme als Angestellter in Wien, somit 1. Wohnsitz in Wien
- Wohnung in Berlin wird zum 2. Wohnsitz, werde alle 2 Wochenenden nach Berlin reisen
- Zusätzlich Gründung eines Nebengewerbes, Online Shop ohne eigenes Lager. Produkte werden nur nach Verkauf beim Lieferanten bestellt, welcher auch den Kunden direkt beliefert. Alles in Deutschland. Geschätzter Jahresumsatz vermutlich Kleingewerbe unter 17,5k. Dennoch werde ich Umsatzsteuer von Beginn an abführen wegen der Vorsteuer.
Fragen
- Kann ich mein Nebengewerbe in Deutschland auf mein 2. Wohnsitz anmelden?
- Muss ich durch das Nebengewerbe sozialpflichtig in Deutschland sein?
- Wo versteuere ich das Einkommen des Nebengewerbes? Das Nebengewerbe wird auch Einzelperson sein.
- Wenn ich meine 2. Wohnung tageweise untervermiete, um die Kosten zu reduzieren, muss ich dann die 2. Wohnsteuer trotzdem zahlen?
- Und wo versteuere ich die Einnahmen der Untervermietung der 2. Wohnung. Es soll kein Gewinn damit erzeugt werden, sondern Kostendeckung der Miete.
- Muss ich etwas unbedingt beachten bei den Anmeldungen und Bekanntgaben zwischen den Ländern ?
1 Antwort
- ja, aber ist es vorteilhaft?
- nein.
- wenn in Deutschland ist auch hier. Deshalb die Rückfrage zu 1.
- nicht die Zweitwohnungssteuer, aber die Ferienwohnungsabgabe in Berlin.
- Wenn kein Gewinn ist, kommt nichts dabei raus, aber es wäre in Deutschland.
- In beiden Ländern auch die Einkünfte es anderen Landes angeben. Es gilt zum Teil der PrOgressionsvorbehalt.
ZU 1. Das kann man mit den bruchstückhaften Informationen nicht beurteilen. Was wird verkauft, an privat, oder geschäftliche Kunden? In welche Länder. Dir Arbeit wird a vermutlich in der Wohnung erledigt. Dan kommt es noch auf die Gesamteinkünfte an. Es ist eine Rechenaufgabe.
zu 4. Die Einkünfte aus der Vermietung sind fast immer dort zu versteuern, wo die Vermietung ist.
Vielen Dank.
zu 1. Online Shop, Tätigkeit wird auf remote getätigt, meist aber voll automatisiert, da der Lieferant den Versand vornimmt. Endkunden können genauso bestellen wie Geschäftskunden. Minimale Arbeit eher an Wochenenden, Homepage Optimierung etc. Es werden glas Zuschnitte verkauft. Max. Umsatz 1000 im Monat, 12000 im Jahr.
Habe versucht eineN progressionsvorbehalt Rechner zu nutzen, aber bin nicht sicher, ob das die auslandseinnahmen berücksichtigt
Vielen Dank für die prompte Antwort.
Zu 1. hätte ich eine Rückfrage
Wieso wäre es nicht Vorteilhaft? Wäre es eher Vorteilhaft das Nebengewerbe in Österreich anzumelden, wobei der Verkauf in DE stattfindet, sprich die Rechnungen wären Mehrwertsteuer befreit zwischen meinem Lieferanten, mir und meinen Kunden in Deutschland? Auch wenn ich Österreich nicht beliefere?
Zu 4. :
So würde meine private Wohnung, welche ich selbst an Wochenenden nutze also eine Ferienwohnung, da ich Tageweise vermieten würde, dennoch müsste ich das in meiner Steuererklärung angeben.
Also eigentlich mache ich mir die Arbeit selbst schwer, wenn ich beides auf die Länder aufteile, 2 Einkommensteuererklärungen etc.