Nebengewerbe in der Sparkasse?

3 Antworten

Ja, grundsätzlich geht das, da Nebentätigkeiten grundsätzlich nur anzeigepflichtig sind. Sofern diese Tätigkeit nicht in Konkurrenz zur eigentlichen hauptberuflichen Tätigkeit steht, und dadurch auch nicht die zulässigen Höchstarbeitszeiten überschritten werden, und die Nebentätigkeiten sich nicht negativ auf deine Haupttätigkeit auswirkt, sollte das kein Problem darstellen. Sieht der Arbeitgeber einen der vorgenannten Punkte als erfüllt an, kann er die Nebentätigkeit allerdings untersagen.

Glauben tut man in der Kirche.

Es kommt schon auf die Tätigkeit an.

Wir hatten mal einen Mitarbeiter einer Bank der bei uns am Wochenende als Sicherheitskraft tätig war.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kommt auf die Tätigkeit an. Mein Kollege (Bank) arbeitet nebenher als Kellner.


TimMitT 
Beitragsersteller
 28.06.2023, 05:45

Ich will meine Modemarke im E-Commerce hochziehen, wäre ja jetzt nichts, was der Bank irgendwie Konkurrenz macht