Zweitwohnung als Büro in der gleichen Stadt?
Kann ich als verheirateter Freiberufler eine zweite Wohnung (größer als die erste) in der gleichen Stadt anmieten und als Büro abschreiben? Was ist hierbei zu beachten? (Zweitwohnungssteuer, Nachweise, etc.)
1 Antwort
Natürlich kannst Du als Freiberufler Räume für Deinen Betrieb anmieten.
Wenn es eine Wohnung ist, die beruflich genutzt wird ist zu beachten, ob diese Nutzungsänderung zulässig ist.
Zweitwohnungssteuer ist nur relevant, wenn es Wohnraum ist.
Brauche ich die Nutzungsänderung überhaupt wenn ich in Softwareenrwickler bin und keine Kunden oder Angestellten empfange?
Jein. Wenn Du dort wohnen würdest und nur einen Raum beruflich nutzen würdest, dann nicht. Wenn aber die gesamte Wohnung nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt wird, ist es eben keine Wohnung mahr.
Das geht nur in Zusammenarbeit mit dem Vermieter.
Danke schön! Wie läuft die Nutzungsänderung ab?