Zweitwohnsitz freiberuflich dort arbeiten

3 Antworten

Der Hintergrund ist zwar nebulös, aber warum sollte es nicht gehen?

Es stellt sich nur die Frage, warum der Punkt an dem man lebt nur der Zweitwohnsitz sein soll? Da wo man lebt ist der Erstwohnsitz. wenn es der zweitwohnsitz ist, dann lebt man dort nciht, sondern hält sich dort wegen der Arbeit auf.

offiziell steuerlich und öffentlich nutzen?

Wieso nicht? Allerdings läßt sich das eigene Wohnen nur in Ausnahmefällen steuerlich verwerten. Da hast Du schonmal das erste Problem. Zudem ist die mietrechtliche Zulässigkeit vom Inhalt des Mietvertrags abhängig. Wenn Du einen als Wohnung angemieteten Bungalow beruflich nutzt, flattert Dir womöglich alsbald die fristlose Kündigung in den Briefkasten. Auch die Bauaufsicht wird sich eventuell für die Umnutzung von Wohnraum interessieren.

Schon bei der Anmietung solltest Du beachten, dass einer gewerblichen Nutzung der Vermieter zustimmen muss und dass gegebenenfalls die Kommune für den gewerblich genutzten Teil einen anderen Grundsteuersatz zugrunde legt.

Die Kosten für Arbeitsräume sind bei der Steuererklärung als Unkosten ansetzbar. Wieweit die Kommune eine Zweitwohnungssteuer erhebt ist in der lokalen Satzung nachzulesen.

Wieweit Du doppelte Haushaltsführung zum Ansatz bringen kannst wäre ein Thema für EB.


Angelsiep  14.01.2014, 10:22
als Unkosten ansetzbar

Es gibt keine Unkosten nur Kosten.