Stiefvater vererbt alles der Mutter,was erbt Stiefsohn nach dessen Tod?Nur die Hälfte der Hälfte?

xenia798  14.05.2023, 19:46

Hat der Stiefvater auch leibliche Kinder ?

Eumelhausen 
Beitragsersteller
 18.05.2023, 14:34

ja 2.es geht darum

4 Antworten

Ich verstehe zwar die Einzelheiten der Frage nicht, aber Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

Wenn also ein verheirateter Mann (Stiefvater) ein Haus im Wert von 300.000,-€ per Testament an seine Frau vererbt, gehört dieses erstmal der Frau.

Die Kinder hätten aber ohne Testament einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also alle Kinder zusammen die Hälfte der Hälfte, also alle drei Kinder zusammen 75.000 und somit das "Stiefkind" auf 25.000.

Dieser Pflichtteilsanspruch muss innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden und wäre dann in Geldwert auszuzahlen.

Mit dem Tod der Witwe hat das gar nichts zu tun.

Die Verjährungsfrist von drei Jahren wäre übrigens noch nicht vorbei, wenn der Stiefvater in 2020 verstorben ist.


Eumelhausen 
Beitragsersteller
 15.05.2023, 16:12

Irgendwie ein Missverständnis!

Mein Mann und ich haben 2 gemeinsame Kinder,die ich erst mal nicht einbeziehe(sie erben selbstverständlich)

Wert 300000€

Ich habe einen Sohn aus 1.Ehe.Um diesen geht es.Wenn mein Mann(also sein Stiefvater vor mir stirbt(also ich alles erbe (laut Testament)-jetzt kommt die Frage: erbt mein Sohn aus 1.Ehe dann auch 1/3 vom Gesamtvermögen wenn ich gestorben bin?Denn das Vermögen von 150000€ gehörten ja meinem Mann und da Stiefkinder nicht erben,bedeutet das für mich,daß mein Sohn aus 1.Ehe nur von meinen 150000€ später erbt!

Das heißt beide leiblichen Kinder von den 1. 150000 jeweils 75000€ und den restlichen 150000€ jeder 50000€!/alle 3 Kinder

Ich weiß,etwas kompliziert!

Trotzdem vorerst danke!!

Mit meinem 1.Sohn haben wir nämlich kein Kontakt,er ist enterbt(Pflichtteil

Beim Pflichtteil wären das dann 25000€(von 50000€)

Andri123  15.05.2023, 16:38
@Eumelhausen

Wenn Du einen Nachlass von 300.000 hinterlässt, haben alle Deine 3 leiblichen Kinder denselben gesetzlichen Erbanspruch. Also jeweils 1/3 von 300.000, davon die Hälfte ist der Pflichtteilsanspruch. Also 50.000 für den unehelichen Sohn.

Das hat mit dem ersten Erbfall überhaupt nichts zu tun.

Haben Stiefkinder ein Erbrecht?
  • Stiefkinder haben nach ihren Stiefeltern kein gesetzliches Erbrecht.
  • Stiefkinder können nach dem Tod eines Stiefelternteils keinen Pflichtteil fordern.
  • Stiefeltern können Stiefkinder im Testament bedenken.

Ein gesetzliches Erbrecht besteht nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nämlich nur für solche Personen, die miteinander verwandt sind. Nach § 1589 BGB sind aber nach dem Gesetz nur solche Personen miteinander verwandt, die voneinander abstammen. Stiefkindern steht nach diesen Regeln kein gesetzliches Erbrecht zu.

Wie das in deinem Fall aussieht, weiß hier niemand.

Theoretisch könntest du in dem Testament bedacht sein, kann ja sein, weiß aber hier niemand, wenn es eines gäbe, wirst du es irgendwann erfahren durch das zuständige Amtsgericht das dauert erfahrungsgemäß einige Wochen.

Was die beiden Kinder erben, weiß auch niemand, im Testament könnte alles mögliche stehen....

also einfach warten...wenn nix kommt bist du halt raus...

Abgesehen, du bist in einem Testament erwähnt, erbst du als Stiefsohn nix


berlina76  14.05.2023, 20:05

Allerdings währen Adoptierte Kinder den Blutsverwandten Kindern gleichzustellen, wenn also der Stiefvater sein Stiefkind adoptiert sieht das anders aus.

Gar nichts.

Der Stiefsohn des Stiefvaters ist der Sohn der Mutter, ergo nicht blutsverwand mit dem Stiefvater, ergo ist er zum Zeitpunkt des Todes des Stiefvaters nicht erbberechtigt. Er erbt nur, wenn seine Mutter Verstirbt.

Beim Tod einer Person erbt sein(e) Ehegatte(in) die Hälfte des Erbteils, die leiblichen Kinder des Erblassers die andere Hälfte. Wenn man Per Testament den Ehegatten(in) als alleinerbin einsetzt, dann steht den leiblichen Kindern des Erblassers die Hälfte ihres Erbteils zu, das nennt man Pflichtteil.

Ein Pflichtteil muss gefordert werden, den bekommt man nicht automatisch.

Irgendwie ist in deiner Frage der Wurm drin

wenn dein Stiefvater stirbt und per Testament alles deiner Mutter vererbt, dann können die beiden gemeinsamen Kinder ihr Pflichtteil fordern, du kannst nichts fordern weil man vom Stiefvater nichts erben kann wenn man nicht im Testament bedacht wurde.

Wenn dann deine Mutter verstirbt und kein Testament hinterlassen hat, dann erben deine Halbgeschwister und du zu gleichen Teilen von eurer Mutter, also jeder 1/3.


Eumelhausen 
Beitragsersteller
 25.05.2023, 19:03

Dankeschön!

Eumelhausen 
Beitragsersteller
 15.05.2023, 16:23

Meine das etwas anders.Dass mein Sohn aus 1.Ehe vom Stiefvater nichts erbt ist klar.Aber sein Vermögen was ich erben würde,hätte da der ,Stiefsohn‘ das gleiche Erbe wie die anderen beiden Kinder die ja leiblich waren,wenn ich sterbe?

Es würde um 300000€ gehen,jeder Ehepartner demnach 150000€

Von den 150000€ die ich als Ehefrau erbe da hat doch der Stiefsohn später nach meinem Tod kein Recht aufs erben oder?
Ich gehe davon aus,dass dann der Stiefsohn nur von 150000€ ein Drittel bekommt bzw Pflichtteil 25000€(er ist enterbt) und die beiden anderen Kinder müßten demnach 275000€ erben die sich teilen!
Oder liege ich da komplett falsch?

Danke im Voraus

Schubert610  15.05.2023, 16:48
@Eumelhausen

wer ist der Stiefsohn?
meinst du damit deinen Sohn aus erster Ehe?
wenn dir dein Mann alles vererbt und du dann verstirbst, ist dein Sohn genauso erbberechtigt wie eure beiden gemeinsamen Kinder, weil dann gibt es ja keinen Steifvater und Stiefsohn mehr, im Moment können eure beiden gemeinsamen Kinder ihr Pflichtteil vom Vater verlangen und dein Sohn aus erster Ehe (Stiefsohn von deinem Mann) geht erst einmal leer aus, aber wenn du verstirbst sind alle drei Kinder Gleichberechtigte Erben weil es ja leibliche Kinder von dir sind.