Adoptierte Schwester und Halbschwester - wie ist es rechtlich mit dem Erbe?

3 Antworten

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 ja, würde ich genau so sehen,

" Durch eine Adoption erlangt das Kind die rechtliche Verwandtschaft. Das adoptierte minderjährige Kind erlangt die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten (§ 1754 BGB). Es gehört damit zu den Erben erster Ordnung. 

Das bedeutet auch: Stirbt das Adoptivkind vor den neuen Eltern, erben die Adoptiveltern. Mit der Adoption erlischt das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu den bisherigen Verwandten (also auch zur Halbschwester der einstigen Familie) und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten (§ 1755 BGB). Das Kind ist nicht mehr gegenüber den leiblichen Eltern erbberechtigt."


helen12 
Beitragsersteller
 05.11.2016, 23:39

auch Dir recht herzlichen Dank für Deine Antwort😊so finde ich es gut!

 Gruß Helen

Helen:

Deine Annahme ist richtig.

Die Adoption eines Minderjährigen begründet volle verwandtschaftliche Beziehungen auch mit den Verwandten des Annehmenden, während zugleich die Verwandtschaft mit der bisherigen Familie erlischt (§ 1755 BGB).


helen12 
Beitragsersteller
 05.11.2016, 23:25

Recht herzlichen Dank !

Ja, der Mann kann es aber durch ein Testament anders regeln. Den Familienmitgliedern bleibt mind. der Pflichtteil.

Viel Glück

Barmer