Adoptierte Schwester und Halbschwester - wie ist es rechtlich mit dem Erbe?
Meine Tochter wurde von meinem Mann adoptiert als sie 10 Jahre war. Sie hat eine Halbschwester, beide den gleichen Vater. Mein Mann hat auch noch eine leibliche Tochter.
Ich weiß dass durch Adoption keine rechtliche Verwandschaft zum leiblichen Vater besteht, aber wie sieht es mit ihrer Halbschwester aus? Ist diese " Familie" jetzt komplett gestrichen?
Wenn mir etwas passieren sollte erbt meine Tochter und mein Mann zu gleichen Teilen. Falls meinem Mann etwas zustößt erben ich 50% und die andere Hälfte die beiden Mädels. Mit ihrem leiblichen Vater und dessen Kinder hat sie aber nichts mehr zu tun? Ist das richtig so? Danke !
3 Antworten
ja, würde ich genau so sehen,
" Durch eine Adoption erlangt das Kind die rechtliche Verwandtschaft. Das adoptierte minderjährige Kind erlangt die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten (§ 1754 BGB). Es gehört damit zu den Erben erster Ordnung.
Das bedeutet auch: Stirbt das Adoptivkind vor den neuen Eltern, erben die Adoptiveltern. Mit der Adoption erlischt das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zu den bisherigen Verwandten (also auch zur Halbschwester der einstigen Familie) und die sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten (§ 1755 BGB). Das Kind ist nicht mehr gegenüber den leiblichen Eltern erbberechtigt."
auch Dir recht herzlichen Dank für Deine Antwort😊so finde ich es gut!
Gruß Helen
Helen:
Deine Annahme ist richtig.
Die Adoption eines Minderjährigen begründet volle verwandtschaftliche Beziehungen auch mit den Verwandten des Annehmenden, während zugleich die Verwandtschaft mit der bisherigen Familie erlischt (§ 1755 BGB).
Ja, der Mann kann es aber durch ein Testament anders regeln. Den Familienmitgliedern bleibt mind. der Pflichtteil.
Viel Glück
Barmer