Kann ich die Architektenleistung für eine Erweiterung des bestehenden Hauses steuerlich absetzen?
Hallo! Wir wollen nächstes Jähr unser Haus erweitern, in dem wir nun schon seit 5 Jahren leben. Wir haben hierfür einen Architekten beauftragt alles zu Planen für die Baugenehmigung. Da es im Sommer 2013 ein Urteil gab, dass nun auch alle Handwerkerleistungen für Erweiterung des Wohnraums zugelassen sind, habe ich mich gefragt ob ich nun die Architektenleistung auch steuerlich absetzen kann. Bezahlt wurde sie in 2013. Ich wäre dankbar für Euer Wissen!
2 Antworten
Kuriose Ideen gibt es. Woraus sollte sich die vermeintliche Absetzbarkeit denn ergeben? Bei einer selbst genutzten Immobilie sind nur haushaltsnahe Handwerkerleistungen absetzbar. Weder ist der Architekt ein Handwerker noch werden Hauserweiterungen überhaupt gefördert.
Die Architektenleistungen gehören bei der Erweiterung von Wohnraum zu den Herstellungskosten und diese sind, bei vermieteten Räumen, über die Abschreibung steuerlich wirksam.
Das sie im Bereich der Handwerkerleistungen (§ 35 EStG) abzugsfähig sein sollen, steht nicht im Gesetz.