Du hast Anspruch auf eine BG Rente ZUSÄTZLICH zur Erwerbsminderungsrente, Dh du kannst beide Kostenträger zur Kasse bitten, nicht nur die BG
Das is zulässig und wird in vielen Gemeinden so gehandhabt.
Meist gibt es eine Vergabeliste mit verschiedenen Kriterien.
zb zuerst kommen Einheimische mit Kindern, dann die, die im Ort aufgewachsen sind, aber jetzt nicht mehr hier leben usw.
Aber auch außerhalb lebende können sich bewerben, die müssen allerdings den marktüblichen Preis zahlen und können die Grundstücke haben, die über sind
Wenn du alleine unterschrieben hast, musst du auch selbst zahlen. Ist doch klar
Nein, das geht nicht.
Man kann keinen Antrag auf Teilerwerbsminderung stellen.
Das entscheidet die DRV.
6 Monate vor Ende der Befristung kannst du statt einen Verlängerungsantrag einen Antrag auf berufliche Rehabilitation stellen.
Besser wäre, du arbeitest nur 2,5h am Tag.
Den genauen Hinzuverdienst musst du mitteilen
Wenn das Gutachten schlüssig ist, nehmen die das an. Ich habe damals auch BG Rente und Erwerbsminderungsrente gleichzeitig bekommen
Du darfst sogar 2,5 h pro Tag arbeiten und das 5 mal in der Woche. Verdienen darfst du 6300€ pro jahr. Da hat die Dame von der DRV dir Unsinn erzählt
Nein das geht nicht
Du bist der Erbe JETZT und nicht schon vorher. Ebenfalls musst du aus deinem Erbe Pflichtteilser gänzungsansprüche Bedienen
Du bist solange krank wegen der Hüfttep? Was ist schiefgelaufen? Bezüglich der hinzugekommen Krankheiten machen die Krankenkasse das immer so. Ein Arztbesuch oder mitbehandlung auf der Reha, schon ist das mit in der Blockfrist drin
Für 2-3 Jahre dann halt vermieten. Man kann so zeitmietverträge machen.
Du erhältst das Geld erst, wenn alle Kredite abgelöst sind. Dieser Vorgang sollte aber maximal 4-6 Wochen nach Geldeingang abgeschlossen sein. Danach bekommst du das restliche Geld. Bei mir hatte der Prozess gerade mal 1 Woche gedauert. Es dürfen alle Kredite, die das Haus betreffen, davon getilgt werde und auch Kredite wo du säumig bis/ warst.
Ja: Alg1 60%, Übergangsgeld 68%. Jedoch wird das Alg1 nach dem Jahresdurchschnitt der letzten 12 Monate berechnet und das Übergangsgeld genau wie das Krankengeld nur nach den letzten Gehaltszettel. Das heißt also, wenn du ausgerechnet im letzten Monat vor der Reha richtig viel Knete hattest, aber die anderen Monate total wenig hattest, dann ist die Differenz noch viel mehr.
Ja, das passier immer genau da, wenn die Beleihung höher ist als der Kaufpreis. In der Regel überprüft der Notar das vor Kaufabschluss. Aber : das ist nicht seine Aufgabe! Der Käufer selber muss genau diesen Punkt selber überprüfen! Natürlich würde man gedanklich als Käufer nie auf die Idee kommen, das die Beleihung zu hoch ist und der Kauf nicht kostendeckend abgewickelt werden kann. Die Praxis zeigt jedoch, dass das oft der Fall ist. Insbesondere bei Verkauf ohne Markler ( der nämlich auf diesen Punkt auch meist noch ein Auge hält) . Das einzige was ihr machen könnt, wenn du das Haus unbedingt willst: geht zur Bank und sprecht mit denen. Rechte habt ihr keine. Jedoch sind Banken da oft Kompromiss Bereit, insbesondere wenn beim Eigentümer eine Insolvenz vor der Tür steht ( was ich annehme). Also: redet mit den Banken!
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Du solltest etwa ( aufgrund deines jungen Alters) die 20 fache Jahresmiete verlangen, um auf das Nießbrauch zu verzichten. Mindestens jedoch 2/3 des Hauswertes. Alles andere währe viel zu gering
Ich würde sagen : selbst schuld!