rentner 65 jahre, nebenverdienst 1100,00 euro,muss der arbeitgeber nach steuerklasse 6 abrechnen
ich, verheirate, bin 65 Jahre und erhalte Rente. Ich habe noch einen Nebenjob, wo ich monatlich 1100 Euro zu meiner Rente dazuverdiene. Unsere Steuerklassen haben wir ab Januar 2013 von III / V auf IV / IV geändert. Ist es richtig das der Arbeitgeber trotzdem nach der Steuerklasse VI abrechnen muß bzw. kann, oder muß er nach IV abrechnen ?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Die IV ist richtig, weil es die Steuerklasse ist.
Aber, wenn Du z. B. eine Betriebsrente hast, dann wird die IV schon von der belegt und dann käme für die Nebentätigkeit die VI zum tragen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Lies mal folgenden Bericht, der zu dieser Frage einiges erklärt :
http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/hinzuverdienst_idesk_PI10413_HI521386.html