muss man in anderen Bundesländern auch.

Falls du eine Firma damit beauftragst oder jemand auf Minijob anstellst, kannst du die Kosten bei einem vermieteten Objekt voll absetzen.

Als Privatmann als haushaltsnahe Dienstleistungen 20% der Kosten - aber nur bei unbarer Zahlungsweise.

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Nicht der Makler "denkt sich den Preis aus" sondern der Verkäufer sagt, wieviel er für sein Haus haben möchte und ein seriöser Makler kann anhand aller Fakten einen Preis ermitteln.

Man muss den Preis auch nicht als VB ansetzen, jeder Käufer will sowie so handeln...also setzt man den Preis etwas höher an (natürlich dem Zustand,Lage etc. des Hauses angemessen) und hat dann noch etwas Spielraum.

Man sollte dem Makler klipp und klar sagen für welchen Preis man das Haus verkaufen will - denn das hat nicht der Makler zu entscheiden.

Wenn möglich würde ich den Makler wechseln oder den Verkauf selbst durchführen.

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Kann ich ein anderes Haus kaufen, wenn ich noch in der laufenden Finanzierung mit einem anderen Haus bin?

Hallo, also ich weiß nun gar nicht, wie ich die Fragen einzeln formulieren könnte, daher schreibe ich einfach mal runter um was es so geht. Also ich habe mit meiner Frau vor ca 8 Jahren ein Haus erworben. Dieses war entsprechend groß gewollt ( 180qm zzgl 80 Nutzfläche) da meine Schwiegermutter und ein schon erwachsener Sohn miteinzogen. Nun ist meine Schwiegermutter verstorben und auch der Sohn steht vor dem Auszug. Da wir also die große Immobilie nicht mehr brauchen, wollen wir uns "kleiner setzen" wie man so schön sagt. Und wie es natürlich so ist, wenn man konkret sucht findet man nix und wenn es noch nicht ganz passt fällt einem das passende Objekt vor die Füße. Wir könnten ein anderes Haus erwerben, bei dem es noch ein paar Sachen zu renovieren gibt, wirklich günstig erwerben, sind aber eigentlich noch 2 Jahre an die Finanzierung der anderen Immobilie gebunden. So das der reine Situatiosnerklärteil. nun die Finanzeckdaten.

Altes Haus noch mit ca 1/3 seines Wertes "belastet"! Kosten für neues Haus und Renovierung würde wohl ziemlich genau auf die 2/3 hinauslaufen, welche wir beim verkauf der alten Immobilien "verdienen" würden. Also würden wir eigentlich gar keine Finanzierung mehr brauchen, wenn das alte Haus verkauft ist. Ich müsste also den Hauskauf 2 nun zwischenfinanzieren ( auch die Rate könnten wir wohl zahlen, bis ich das Geld aus dem Hausverkauf 1 hätte. Aber das würde ja erst fließen, wenn ich da ausziehen würde, das kann ich aber erst wenn ich das andere renoviert habe.... ich hoffe es versteht jemand meine Problem ??? Ich weiß nicht wie ich mit der momentan finanzierenden Bank reden soll ? Wie ich das mit dem Makler ( von einer Sparkasse) die Sache angehen soll. Ich dürft mich gerne blöd nennen und euch üer mein Geschreibsel amüsieren, aber vielleicht hat ja doch jemand einen guten Rat!?

Danke Silberheim

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So schwer zu verstehen ist das gar nicht :-)

Du hast ein großes Haus, willst ein kleines . Das 1. ist noch zu einem Drittel belastet, der Kaufpreis für das Neue würde durch den Verkauf des 1. gedeckt und der komplette Kredit getilgt werden können? So habe ich es verstanden.

Ein neues Haus hast du gefunden, aber (noch) kein Geld um es zu kaufen, d.h. du müsstest deinen Kredit quasi wieder aufstocken bis das 1. verkauft ist.

Jetzt stellt sich mir die Frage: hast du Interessenten für dein Haus bzw. wie schätzt du den Zeitraum ein bis es verkauft sein könnte?

Wenn du bisher deinen Kredit pünktlich bedient hast, sich an eurer finanziellen Situation nichts geändert hat, solltest du direkt mit deiner Bank sprechen, denn die kennen euch und die finanzielle Lage.

Als Sicherheit kann sowohl das 1. als auch das 2. Haus dienen.

Wichtig wäre: wann und zu welchem Preis du dein Haus verkaufen kannst...wie lange Zeit du für die Renovierung brauchst und dann einen Käufer zu finden. Beim Verkauf eines Hauses kann man ja einen Zeitpunkt der Übergabe festlegen und nicht jeder, der ein Haus kauft, kann oder will sofort einziehen und ein paar Renovierungsarbeiten könnten evtl. auch gemacht werden wenn ihr schon im neuen Haus wohnt - wenn alle Stricke reissen.

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KfW und Wohneigentumsprogramm wären hoffentlich bis dahin wegfallen.

Ob diese nach 15 Jahren weggefallen sind, wage ich zu bezweifeln, denn das hieße ja, dass du in 15 Jahren 100.000 € getilgt hättest. Aus den Unterlagen sollte eigentlich hervorgehen, wie der Tilgungsverlauf ist.

Grundsätzlich würde ich keinen anzusparenden Bausparvertrag mehr in eine Finanzierung rein nehmen. Während der Ansparphase zahlst du Zinsen auf die komplette Darlehnssumme...

Ich würde ein komplettes Anuitätendarlehn wählen, auch wenn die Zinsen "nur" 15 Jahre festgeschrieben werden. 

Evtl. kannst du es dir leisten eine Tilgung von 4% zu wählen, das wären mit 2% Zinsen = 1250 € monatlich und die Restschuld nach 15 Jahren liegt bei ca.. 75.000 €.

Alternativ 3% Tilgung = Restschuld ca. 119.000 € und monatlich 1041 €.

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Normalerweise ist im MV vereinbart, nach welchem Schlüssel die NK abgerechnet werden.

Sind keine Zähler für Wasser vorhanden und es lebt in jeder Wohnung nur 1 Person, kann man eine Halbierung der Kosten akzeptieren.

Anders sieht es jedoch z.B. bei Versicherungen, Grundsteuern, Heizkosten aus. Hier wäre eine Halbierung zum Nachteil.

Heizkosten werden in der Regel nach Grundkosten (meist 30% der Gesamtkosten) und Verbrauchskosten (70%) aufgeteilt.

Von daher halte ich eine Prüfung der NK für erforderlich.

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Was wäre der Grund für den Kauf einer Wohnung?

Sind keine Erben da - würde ich keine kaufen.

Wie hoch wäre der Kaufpreis bzw. wieviel muss finanziert werden?Bei einer Finanzierungssumme von 45.000 inkl. aller Nebenkosten für den Kauf und einer Zins/Tilgungsbelastung von 4,5% sind dies knapp 170 € pro Monat.

Dazu kommen Hausgeld und Nebenkosten, evtl. 250-300 €, dann sind wir bei knapp 500 € pro Monat. Handelt es sich um einen Neubau ist man als Eigentümer erst mal vor Reparaturen sicher, bei einer älteren Immobilie kann man damit rechnen, dass welche anfallen, die anteilig auf die Eigentümer umgelegt werden.

Dies sollte man vor dem Kauf bedenken, unabhängig davon ob man eine Finanzierung bekommt.

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weil du deine Fahrtkosten nicht vom FA wieder bekommst, der Betrag verringert lediglich dein zu versteuerndes Einkommen, so dass weniger Steuern zahlst.

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verlangen kannst du nichts. Es wäre aber Mieterfreundlich wenn man einen Platz für eine Waschmaschine in der Wohnung bereitstellt, dass dort auch handelsübliche Maschinen aufgestellt werden können. Nicht jeder Mieter hat das Geld sich auch noch eine neue WM zum Einzug leisten zu können.

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Die Berufe für Freiberuflicher sind klar definiert, die kann man nachlesen. Bist du echter Freiberufler reicht ein Schreiben an das FA, dass man ab...den Beruf X ausübt. Ob du als Freiberufler Umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht ergibt sich ebenfalls aus der Art der Tätigkeit. Ebenfalls gibt es bestimmte Freiberufler Berufe die von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind. In der Regel musst du Mitglied in einer Berufsgenossenschaft werden. Krankenversichern kannst du dich freiwillig bei der gesetzlichen oder einer privaten KK. Für die Steuer machst du eine EÜR.

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