muss man in anderen Bundesländern auch.

Falls du eine Firma damit beauftragst oder jemand auf Minijob anstellst, kannst du die Kosten bei einem vermieteten Objekt voll absetzen.

Als Privatmann als haushaltsnahe Dienstleistungen 20% der Kosten - aber nur bei unbarer Zahlungsweise.

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Zwingen kann man dich nicht, aber ggf. kündigen.

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Nicht der Makler "denkt sich den Preis aus" sondern der Verkäufer sagt, wieviel er für sein Haus haben möchte und ein seriöser Makler kann anhand aller Fakten einen Preis ermitteln.

Man muss den Preis auch nicht als VB ansetzen, jeder Käufer will sowie so handeln...also setzt man den Preis etwas höher an (natürlich dem Zustand,Lage etc. des Hauses angemessen) und hat dann noch etwas Spielraum.

Man sollte dem Makler klipp und klar sagen für welchen Preis man das Haus verkaufen will - denn das hat nicht der Makler zu entscheiden.

Wenn möglich würde ich den Makler wechseln oder den Verkauf selbst durchführen.

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100.000 € können dich, je nachdem wie hoch du die Tilgung wählst - 2,5% Zinsen, 2,5% Tilgung ca. 400 € monatlich kosten. Dazu kommen die Nebenabgaben Strom, Heizung, Wasser etc. - rechne mal 150-200 € und dazu kommt dann noch das Hausgeld, welches für Reparaturen und Rücklagenbildung eingesetzt wird. Dies kann zwischen 150-250 € monatlich liegen.

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War die Wohnung bei eurem Einzug renoviert? Dann könnte der Vermieter verlangen, dass ihr dies bei Auszug auch macht. Er kann aber nicht unbedingt verlangen, dass - wenn die Wände bzw. Tapete nur gestrichen waren - ihr jetzt Tapete anbringt. In dem Fall würde es reichen neu zu streichen.

War die Wohnung unrenoviert und ihr habt bei Einzug tapeziert oder gestrichen, muss bei Auszug gar nichts gemacht werden.

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Bei einem selbst genutzten Einfamilienhaus nicht. Falls 2-FH oder ELW und diese vermietet ist, kann man den darauf entfallenden Anteil geltend machen.

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das kann schon sein, nicht immer sind abgezogene Lohnsteuer deckungsgleich mit der anfallenden Einkomensteuer.

Einer Forderung vom Finanzamt geht in der Regel ein Steuerbescheid voraus mit Forderung, gezahlter Steuer und ggf. offener Steuer.

Hast du einen solchen erhalten oder mit was begründet das FA eine weitere Forderung? Und wenn, welcher Betrag steht unter "zu versteuerndes Einkommen" und was hast du brutto als Gesamtbetrag?

Ein paar mehr Infos wären schon sehr hilfreich...

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Besenreine Übergabe heißt nicht" klinisch sauber".

Verschmutzungen am Fensterrahmen und Staub sind keine diesbezüglichen Mängel, dazu gibt es entsprechende Urteile.

Du schreibst leider nicht wie hoch das Guthaben ist, welches er einbehält.

M.E. kann er überhaupt nichts einbehalten, auch keine eigenen Reinigungskosten berechnen. Dumm ist natürlich, dass ihr kein Übergabeprotokoll gemacht habt. Aber dein Vermieter gibt ja die "Mängel" selbst an (Staub und Verschmutzung Fensterrahmen).

Ich würde ihm nochmal einen netten Brief schreiben, ggf. ein Urteil einfügen und ihm eine Friste von 2 Wochen setzen. Erfolgt bis dahin kein Zahlungseingang würde ich einen Mahnbescheid (kann man online machen) erstellen und abwarten wie er reagiert.

Ansonsten gibt es die Möglichkeit hier im Internet auch Anwälte zu fragen, die geben eine rechtsverbindliche Auskunft und die Kosten liegen - je nach Schwere der Frage - zwischen 25 und 50 €.

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für dein Gewerbe erstellst du eine EÜR, Einnahmen - Ausgaben, was übrig bleibt ist dein Gewinn und den trägst du ganz normal im entsprechenden Formblatt ein, Einnahme aus Gewerbe.

Deine privaten Ausgaben werden dann ebenfalls auf dem entsprechenden Formblatt eingetragen.

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deine Frau hätte dem Monteur auch sagen können, dass er lediglich den Fehler suchen soll und ihr dann wissen wollt, was die Beseitigung kostet.

Nun ist der Fehler behoben und ihr habt eine Rechnung erhalten, die Kosten wären ja dann auch später entstanden.

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wenn der neue Mieter und der Vermieter einverstanden sind, dürfte das kein Problem sein.

Dann zahlst du quasi die Hälfte der Miete inkl. NK für den Monat und der neue Mieter die andere Hälfte.

Bei Übergabe der Wohnung sollten aber alle Zählerstände erfasst werden, Heizung, Wasser etc.

Und bitte alle Vereinbarungen schriftlich fixieren, nichts mündlich vereinbaren!!!


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im MV sollten nicht nur die Vorauszahlungen für Heizung und Wasser genannt sein, sondern auch für die restlichen Betriebskosten - das können ja je nach Grösse des Hauses etc. auch noch mal 50 bis...€ pro Monat sein.

Der Vermieter muss und darf dir keine Abrechnung vom Vormieter zeigen, sondern er soll einfach einen Betrag X festlegen, der dafür erforderlich ist.

Ansonsten kannst du wirklich eine böse Überraschung erleben.

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Dann leg Widerspruch gegen die Abrechnung ein und wenn du die Belege dafür hast, füg sie in Kopie bei und bitte um Korrektur der Abrechnung.

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Kann ich ein anderes Haus kaufen, wenn ich noch in der laufenden Finanzierung mit einem anderen Haus bin?

Hallo, also ich weiß nun gar nicht, wie ich die Fragen einzeln formulieren könnte, daher schreibe ich einfach mal runter um was es so geht. Also ich habe mit meiner Frau vor ca 8 Jahren ein Haus erworben. Dieses war entsprechend groß gewollt ( 180qm zzgl 80 Nutzfläche) da meine Schwiegermutter und ein schon erwachsener Sohn miteinzogen. Nun ist meine Schwiegermutter verstorben und auch der Sohn steht vor dem Auszug. Da wir also die große Immobilie nicht mehr brauchen, wollen wir uns "kleiner setzen" wie man so schön sagt. Und wie es natürlich so ist, wenn man konkret sucht findet man nix und wenn es noch nicht ganz passt fällt einem das passende Objekt vor die Füße. Wir könnten ein anderes Haus erwerben, bei dem es noch ein paar Sachen zu renovieren gibt, wirklich günstig erwerben, sind aber eigentlich noch 2 Jahre an die Finanzierung der anderen Immobilie gebunden. So das der reine Situatiosnerklärteil. nun die Finanzeckdaten.

Altes Haus noch mit ca 1/3 seines Wertes "belastet"! Kosten für neues Haus und Renovierung würde wohl ziemlich genau auf die 2/3 hinauslaufen, welche wir beim verkauf der alten Immobilien "verdienen" würden. Also würden wir eigentlich gar keine Finanzierung mehr brauchen, wenn das alte Haus verkauft ist. Ich müsste also den Hauskauf 2 nun zwischenfinanzieren ( auch die Rate könnten wir wohl zahlen, bis ich das Geld aus dem Hausverkauf 1 hätte. Aber das würde ja erst fließen, wenn ich da ausziehen würde, das kann ich aber erst wenn ich das andere renoviert habe.... ich hoffe es versteht jemand meine Problem ??? Ich weiß nicht wie ich mit der momentan finanzierenden Bank reden soll ? Wie ich das mit dem Makler ( von einer Sparkasse) die Sache angehen soll. Ich dürft mich gerne blöd nennen und euch üer mein Geschreibsel amüsieren, aber vielleicht hat ja doch jemand einen guten Rat!?

Danke Silberheim

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So schwer zu verstehen ist das gar nicht :-)

Du hast ein großes Haus, willst ein kleines . Das 1. ist noch zu einem Drittel belastet, der Kaufpreis für das Neue würde durch den Verkauf des 1. gedeckt und der komplette Kredit getilgt werden können? So habe ich es verstanden.

Ein neues Haus hast du gefunden, aber (noch) kein Geld um es zu kaufen, d.h. du müsstest deinen Kredit quasi wieder aufstocken bis das 1. verkauft ist.

Jetzt stellt sich mir die Frage: hast du Interessenten für dein Haus bzw. wie schätzt du den Zeitraum ein bis es verkauft sein könnte?

Wenn du bisher deinen Kredit pünktlich bedient hast, sich an eurer finanziellen Situation nichts geändert hat, solltest du direkt mit deiner Bank sprechen, denn die kennen euch und die finanzielle Lage.

Als Sicherheit kann sowohl das 1. als auch das 2. Haus dienen.

Wichtig wäre: wann und zu welchem Preis du dein Haus verkaufen kannst...wie lange Zeit du für die Renovierung brauchst und dann einen Käufer zu finden. Beim Verkauf eines Hauses kann man ja einen Zeitpunkt der Übergabe festlegen und nicht jeder, der ein Haus kauft, kann oder will sofort einziehen und ein paar Renovierungsarbeiten könnten evtl. auch gemacht werden wenn ihr schon im neuen Haus wohnt - wenn alle Stricke reissen.

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Hast du denn bisher schon mit der Bank finanziert? Wenn ja, verstehe ich die Ablehnung nicht.

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da wirst du nochmal 750 € für die Gebühr zahlen müssen, es sei denn im BV steht was anderes.

Oder du musst verhandeln.

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hast du dir mal ausgerechnet wie lang die Ansparzeit bei beiden Verträgen ist?

Entweder sind die Verträge zu hoch abgeschlossen oder deine monatliche Einzahlung zu wenig. Ich würde beide Verträge überdenken und ggf. kürzen.

Investier dein Spargeld lieber in Fonds, das lohnt sich mehr.

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unter Einkommensteuerrechner findet man jede Menge Seiten...da kann man sich alles ausrechnen.

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