Schalte einen Anwalt für Baurecht ein.
Ja.Nur eine neugeschlossene Heirat würde die Witwenrente beenden.
Ende Januar 2018.Wichtig ist dafür aber, die rechtzeitige Antragstellung für die Rente.
Das Geld für den Verkauf des Grundstücks könnte man in die Renovierung des eigenen Hauses oder in erforderliche Um-oder Anbauten stecken.Oder eine Eigentumswohnung erwerben. Bei der Gemeinde kann man sich über den Grundstückspreis erkundigen, je nach Lage wird aber z.Zt. sicher darüber gezahlt.
Das sind m.E. extreme, aber realistische Beispiele.Es gibt im Leben keine absolut geplante Sicherheit.Wenn der Sparsame aus Deinem Beispiel nur ambulante Pflege benötigt hätte, wäre er besser dran als der Lebemann in gleicher Situation.Ich finde ,es ist beruhigend und angenehm, etwas auf der hohen Kante zu haben.Man sollte deshalb aber nicht zum Geizkragen werden, sondern versuchen, wenn die Mittel gegeben sind, sein Leben zu leben.
Laptop ,Handy , Fernseher und Kleidung sind Gebrauchsgegenstände, die Dir auch im Pflegeheim zustehen sollten.Die Anschaffungskosten sollten aber im Rahmen sein.
Hast Du denn eine Bankzusage? Hast Du einen schriftlichen Vertrag mit Deinem Freund ? Denn bei Geld hört die Freundschaft meistens auf.
Und wovon willst Du den Kredit abbezahlen? Wäre es nicht besser, das Geld das Du zum Abzahlen benötigen würdest ab jetzt regelmäßig zu sparen?Dann würdest Du Dir die Zinsen sparen und wärst unabhängig von der Bank.
Ihr solltet das mit einem Anwalt für Baurecht vertraglich regeln.
Einfacher wäre es, wenn Du Dich kündigen lässt oder Deinen Arbeitsvertrag in einen befristeten umwandeln lässt.In beiden Fällen müsstest Du das Arbeitsamt rechtzeitig informieren.Du würdest in beiden Fällen aber sofort Arbeitslosengeld erhalten.
Die Wohnung sollte von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden, bevor ihr sie vermietet, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden. Die lichte Raumhöhe könnte im Ausnahmefall genehmigt werden.
Das ist in der Architektenversicherung und evtl. im Architektenvertrag geregelt.Ein Anwalt für Versicherungs-oder Baurecht oder der Bauherrnschutzbund könnten da weiterhelfen.
Du brauchst eine Genehmigung für die Nutzungsänderung. Frage beim Bauamt nach, welche Unterlagen Du für den Antrag einreichen musst.Auch die Gebäudeversicherung sollte informiert werden, wenn die Nutzungsänderung genehmigt wird.
Entscheidend ist das Datum der Antragstellung, also der Arbeitslosmeldung.Somit wird neben Hartz 4 ,auch die Miete und ein Teil der Nebenkosten rückwirkend gezahlt.
Die Kündigung ist gültig, wenn eher losgeschickt umso sicherer.Bei Deinen Krankmeldungen musst Du aufpassen, dass Du rechtzeitig die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Deinem AG einreichst, in Deinem Fall am sichersten mit Einschreiben-Rückschein .Zum Arzt solltest Du während Deiner Kündigungsfrist am besten gleich am 1.Krankheitstag. Bei Problemen:beim Arbeitsgericht Rat holen.Viel Erfolg
Das ist staatlich geregelt.Dem kannst Du nur entgehen, wenn Du aus der Kirche austrittst.
Würde die Frage einer Geschäftsstelle der DRV stellen - gibt es in jeder Großstadt. Anrufen und ggf.Termin geben lassen.
Es kommt auf den genauen Grund an, den solltest Du hier schildern, damit man Dir besser helfen kann.
Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid und das Geld bisher dem Arbeitsamt nicht bekannt , würde es diesem aber wahrscheinlich bekannt , sobald es auf einem Deiner Konten landet.