Schalte einen Anwalt für Baurecht ein.
Ja.Nur eine neugeschlossene Heirat würde die Witwenrente beenden.
Das Geld für den Verkauf des Grundstücks könnte man in die Renovierung des eigenen Hauses oder in erforderliche Um-oder Anbauten stecken.Oder eine Eigentumswohnung erwerben. Bei der Gemeinde kann man sich über den Grundstückspreis erkundigen, je nach Lage wird aber z.Zt. sicher darüber gezahlt.
Laptop ,Handy , Fernseher und Kleidung sind Gebrauchsgegenstände, die Dir auch im Pflegeheim zustehen sollten.Die Anschaffungskosten sollten aber im Rahmen sein.
Und wovon willst Du den Kredit abbezahlen? Wäre es nicht besser, das Geld das Du zum Abzahlen benötigen würdest ab jetzt regelmäßig zu sparen?Dann würdest Du Dir die Zinsen sparen und wärst unabhängig von der Bank.
Die Wohnung sollte von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden, bevor ihr sie vermietet, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden. Die lichte Raumhöhe könnte im Ausnahmefall genehmigt werden.
Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid und das Geld bisher dem Arbeitsamt nicht bekannt , würde es diesem aber wahrscheinlich bekannt , sobald es auf einem Deiner Konten landet.