Wie läuft die Versteuerung einmaliger Einnahmen aus Abtretung von Bildrechten?

1 Antwort

Kommt auf deinen individuellen Steuersatz an, der sich unter Einbeziehung sämtlicher Einkünfte ermittelt. So wie ich den Sachverhalt aufgefasst habe, würde ich das unter sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG packen. Muss dann in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage SO angegeben werden.


EnnoWarMal  18.11.2015, 08:58

würde ich das unter sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG packen.

Ich nicht. Ich würde es wegen § 2 LStDV als Arbeitslohn ansehen.

Phil247 
Beitragsersteller
 18.11.2015, 11:01
@EnnoWarMal

Jetzt bin ich ein wenig verwirrt. Wenn ich etwas abtrete oder verkaufe und dies einmalig geschieht ist es doch keine Arbeit im eigentlichen Sinn?

Tina34  18.11.2015, 11:13
@Phil247

Du hat aber Gehalt/Lohn von deinem Arbeitgeber dafür bekommen und du hast während deiner "bezahlten Arbeitszeit" die Videos erstellt. Oder ist diese Annahme falsch?

Phil247 
Beitragsersteller
 18.11.2015, 11:42
@Tina34

Diese Annahme ist zwar richtig, jedoch wurde ich für das Erstellen der Videos bezahlt. Das Abtreten der Rechte am eigenen Bild ist eine Handlung die nicht aus meinem Arbeitsverhältnis resultiert und auch nicht rückwirkend gilt. Mein Arbeitsverhältnis ist darüber hinaus seit fast 3 Jahren beendet.

Tina34  18.11.2015, 13:16
@Phil247

da würde ich an deiner Stelle eher mal einen Anwalt fragen, es gibt da so etwas wie eine Zweckübertragungstheroie, §31 und die galt dann im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis..... aber wie gesagt ich bin nur Laie. Außerdem sieht die Steuerverwaltung manche Dinge anders und es geht ja um die Frage  welche Einkünfte. Ich würde mich spontan eher EnnoWarMal Meinung anschließen. Aber du kannst uns ja mal berichten was das Finanzamt daraus gemacht hat und evtl. die LSt-/SV-Prüfung bei deinem alten Arbeitgeber.

Phil247 
Beitragsersteller
 07.01.2016, 20:45
@Tina34

Ich habe nun den Vertrag erhalten, wobei hier vermerkt wurde, dass ich für die Versteuerung selbst zu sorgen habe. Weiterhin wurde die Zahlung als Entschädigung deklariert. Dieser Begriff sagt mir (in diesem Zusammenhang) jedoch erstmal nichts? :-(

Phil247 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 22:42

Ich bin leider in der Klasse 1 verhaftet. Muss ich hier nur die Lohnsteuer abführen oder kommen da auch Rentenversicherung, Krankenversicherung etc drauf? Würde mich ja irgendwie wundern, wenn ich das hier unter den gleichen Gesichtspunkten versteuern müsste wie mein Gehalt. Danke für die Antwort!