Wie läuft die Versteuerung einmaliger Einnahmen aus Abtretung von Bildrechten?
Hello,
hätte zu folgendem Sachverhalt eine Frage:
Ich befinde mich derzeit in einem Angestelltenverhältnis und verdiene monatlich 3500 Euro. In meinem letzten Job habe ich für meinen Arbeitgeber einige Videos erstellt, die leider länger als vereinbart genutzt wurden. Hieraus habe ich eine einmalige Zahlung von 2800 für die dauerhafte Übertragung der Rechte am Bild ausgehandelt. Nun werde ich diese einmalige Einnahme sicherlich irgendwie versteuern müssen, wobei ich sehr unterschiedliche Zahlen gelesen habe. Z.B. soll hier die Einkommensteuer in Hohe von 23,58% anfallen, an anderen Stellen ist von knapp über 30% die Rede. Welche Summe ist tatsächlich richtig?
VG
1 Antwort
Kommt auf deinen individuellen Steuersatz an, der sich unter Einbeziehung sämtlicher Einkünfte ermittelt. So wie ich den Sachverhalt aufgefasst habe, würde ich das unter sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG packen. Muss dann in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage SO angegeben werden.
Jetzt bin ich ein wenig verwirrt. Wenn ich etwas abtrete oder verkaufe und dies einmalig geschieht ist es doch keine Arbeit im eigentlichen Sinn?
Diese Annahme ist zwar richtig, jedoch wurde ich für das Erstellen der Videos bezahlt. Das Abtreten der Rechte am eigenen Bild ist eine Handlung die nicht aus meinem Arbeitsverhältnis resultiert und auch nicht rückwirkend gilt. Mein Arbeitsverhältnis ist darüber hinaus seit fast 3 Jahren beendet.
da würde ich an deiner Stelle eher mal einen Anwalt fragen, es gibt da so etwas wie eine Zweckübertragungstheroie, §31 und die galt dann im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis..... aber wie gesagt ich bin nur Laie. Außerdem sieht die Steuerverwaltung manche Dinge anders und es geht ja um die Frage welche Einkünfte. Ich würde mich spontan eher EnnoWarMal Meinung anschließen. Aber du kannst uns ja mal berichten was das Finanzamt daraus gemacht hat und evtl. die LSt-/SV-Prüfung bei deinem alten Arbeitgeber.
Ich habe nun den Vertrag erhalten, wobei hier vermerkt wurde, dass ich für die Versteuerung selbst zu sorgen habe. Weiterhin wurde die Zahlung als Entschädigung deklariert. Dieser Begriff sagt mir (in diesem Zusammenhang) jedoch erstmal nichts? :-(
Ich bin leider in der Klasse 1 verhaftet. Muss ich hier nur die Lohnsteuer abführen oder kommen da auch Rentenversicherung, Krankenversicherung etc drauf? Würde mich ja irgendwie wundern, wenn ich das hier unter den gleichen Gesichtspunkten versteuern müsste wie mein Gehalt. Danke für die Antwort!
Ich nicht. Ich würde es wegen § 2 LStDV als Arbeitslohn ansehen.