Ist bei hoher Tippgeberprovision eine Anmeldung als Kleinunternehmer nötig?
Ich erhalte einmalig eine Tippgeberprovision i.H.v. 55.000€ von einem Immobilienmakler. Dies unabhängig von meinem Angestelltenverhältnis in einer anderen Branche. Gibt es eine Möglichkeit für mich, eine einmalige Privatrechnung in dieser Höhe ohne Umsatzsteuer zu stellen? Ein Kleinunternehmen habe ich nicht angemeldet und will dies auch vermeiden, da es bei diesem einen Tipp bleibt. Danke!
1 Antwort
Wiederholungsabsicht ist eines der zentralen Tatbestandsvoraussetzungen für die Unternehmereigenschaft, § 2 (1) Satz 3 UStG.
Bei einer geplanten Einmaligkeit fehlt es bereits hieran - also kein Unternehmer. Die Frage nach der Kleinunternehmerschaft stellt sich da erst recht nicht mehr.
Bei der Einkommensteuer allerdings Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG.
Die ist nicht "umsatzsteuerbefreit". Du bist schlichtweg kein Unternehmer, also kann man den Umsatz auch nicht "befreien".
Vielen Dank. Was aber schreibe ich in die Rechnung, warum diese umsatzsteuerbefreit ist?