Ist bei hoher Tippgeberprovision eine Anmeldung als Kleinunternehmer nötig?

1 Antwort

Wiederholungsabsicht ist eines der zentralen Tatbestandsvoraussetzungen für die Unternehmereigenschaft, § 2 (1) Satz 3 UStG.

Bei einer geplanten Einmaligkeit fehlt es bereits hieran - also kein Unternehmer. Die Frage nach der Kleinunternehmerschaft stellt sich da erst recht nicht mehr.

Bei der Einkommensteuer allerdings Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG.


retore 
Beitragsersteller
 31.01.2022, 18:37

Vielen Dank. Was aber schreibe ich in die Rechnung, warum diese umsatzsteuerbefreit ist?

onnEVier245  31.01.2022, 19:01
@retore

Die ist nicht "umsatzsteuerbefreit". Du bist schlichtweg kein Unternehmer, also kann man den Umsatz auch nicht "befreien".

Andri123  31.01.2022, 18:31

Denke ich auch. Einfach in die Anlage SO eintragen.