Besteuerung von Werkverträgen?
Hallo, muß ich als Festangestellter Arbeitnehmer einen einmaligen Werkvertrag (eines anderen Arbeitgebers) in Höhe von 6.000,- € versteuern?
- Wenn Ja, wo gebe ich die Einnahmen in der Steuererklärung an ?
- Handelt es sich um eine freie Tätigkeit oder gewerbliche Einnahmen wenn ich für ein Planungsbüro 3 Wochen lang Artenerfassung (Kartierung im Biologischen Bereich) im Außendienst durchführe?
- Muß ich mir eine Steuernummer besorgen (Gewerbe anmelden), obwohl ich diese einmalige Aufgabe definitiv nicht weiter ausweiten oder wiederholen werde?
- Gibt es Ausnahmen in diesem Fall?
- Wie verhält es sich mit der MWSt? Als Kleinunternehmer wäre ich ja vom Vorsteuerabzug befreit!
2 Antworten
Hinten angefangen - einen Kleinunternehmer gibt es nicht.
Was Du meinst, ist die Kleinunternehmer-Regelung - und da bist Du nicht vom Vorsteuerabzug befreit, sondern Du verzichtest (wahrscheinlich dummerweise) darauf.
Auf den Rest mögen zum tausendsten Male andere eingehen.
Mir bleibt nur zu sagen - geh´ zu einem Steuerberater.
Wenn Ja, wo gebe ich die Einnahmen in der Steuererklärung an ?
Du füllst die Anlage EÜR aus und das Ergebnis geht über die Anlage "G", oder "S" (je nachdem, ob es freiberuflich, oder gewerblich ist) in die Einkommensteuererklärung.
Handelt es sich um eine freie Tätigkeit oder gewerbliche Einnahmen wenn ich für ein Planungsbüro 3 Wochen lang Artenerfassung (Kartierung im Biologischen Bereich) im Außendienst durchführe?
Welche Ausbildung hast Du? Was sind für Anforderungen? FReiberuflich setzt im Allgemeinen akademische Bildung voraus.
Muß ich mir eine Steuernummer besorgen (Gewerbe anmelden), obwohl ich diese einmalige Aufgabe definitiv nicht weiter ausweiten oder wiederholen werde?
Die Steuernummer bekommst Du, wenn Du die Einkommensteuererklärung abgibst. Gewerbe anmelden kannst du Dir sparen, selbst wenn es gewerblich ist, weil keine Wiederholungsabsicht besteht.
Wie verhält es sich mit der MWSt? Als Kleinunternehmer wäre ich ja vom Vorsteuerabzug befreit!
Du kannst ja für die Regelbesteuerung optieren, wenn Dein Auftraggeber Dir 6.000,- + 19 % bezahlt.