Fahrschulgebühren vorausgezahlt, Rückerstattung möglich?

2 Antworten

Wenn es um die Anmeldegebühr von ca. 200,-€ geht, wird die vermutlich nicht erstattet. Höchstens auf Kulanzbasis teilweise.

Aber vielleicht könnt Ihr einen deal mit der Fahrschule machen, dass der Betrag nicht verfällt, wenn Dein Mann später wieder fit ist. Und dann schriftlich bestätigen lassen.


Wissensluecke1 
Beitragsersteller
 20.02.2020, 23:03

Nein, die Anmeldegebühr selbst hat nur 1,00 € gekostet, aber die Vorauszahlung für die Fahrstunden und die Prüfgebühr liegt bei etwa 1.700,00 €. Davon hatte er keine einzige Fahrstunde gehabt, sondern nur 4 Theoriestunden.

Andri123  20.02.2020, 23:16
@Wissensluecke1

Oh, dazu weiss ich leider nichts. Ich würde versuchen, mich auf einen Vergleich zu einigen. Z.B. 200,-€ oder notfalls 300,-€. Und der Rest wird zurück gezahlt. Die Leistungen werden ja nicht erbracht.

Gaenseliesel  20.02.2020, 23:37
@Wissensluecke1

Ich denke die Verwaltungskosten werdet ihr e' nicht mehr zurückverlangen können, da die Fahrschule Leistungen dazu schon erbracht hatte.

Jetzt geht es hauptsächlich um die, aufgrund des Unfalls, nicht mehr vertragsgemäß einzuhaltenen Fahrstunden und Anmeldung der Prüfungskosten.

Mit einem entsprechenden ärztlichen Attest, hättest du evtl. größere Chancen auf ein Kompromiss mit der Fahrschule. 🤷‍♀️

Im Vertrag steht nichts zu Möglichkeiten der evtl. vorzeitigen Kündigung ?


Wissensluecke1 
Beitragsersteller
 20.02.2020, 23:02

Nein leider nicht. Da steht nur, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss, aber nichts über eine Rückerstattung.