Fahrschulgebühren vorausgezahlt, Rückerstattung möglich?
Hallo ihr Lieben,
mein Mann hatte sich bei einer Fahrschule angemeldet und bisher etwa 4 Theoriestunden besucht. Leider hatte er nun einen Unfall und kann seine rechte Hand und seinen rechten Arm nicht bzw. sehr eingeschränkt benutzen. Er muss auch zur Physio, wo die Therapie 1-2 Jahre sicher dauern wird. Auto fahren kann er also nicht.
Ist es möglich, den Vertrag zu kündigen und sich das Geld zurückerstatten zu lassen?
Vielen Dank schon mal!
2 Antworten
Wenn es um die Anmeldegebühr von ca. 200,-€ geht, wird die vermutlich nicht erstattet. Höchstens auf Kulanzbasis teilweise.
Aber vielleicht könnt Ihr einen deal mit der Fahrschule machen, dass der Betrag nicht verfällt, wenn Dein Mann später wieder fit ist. Und dann schriftlich bestätigen lassen.
Oh, dazu weiss ich leider nichts. Ich würde versuchen, mich auf einen Vergleich zu einigen. Z.B. 200,-€ oder notfalls 300,-€. Und der Rest wird zurück gezahlt. Die Leistungen werden ja nicht erbracht.
Ich denke die Verwaltungskosten werdet ihr e' nicht mehr zurückverlangen können, da die Fahrschule Leistungen dazu schon erbracht hatte.
Jetzt geht es hauptsächlich um die, aufgrund des Unfalls, nicht mehr vertragsgemäß einzuhaltenen Fahrstunden und Anmeldung der Prüfungskosten.
Mit einem entsprechenden ärztlichen Attest, hättest du evtl. größere Chancen auf ein Kompromiss mit der Fahrschule. 🤷♀️
Im Vertrag steht nichts zu Möglichkeiten der evtl. vorzeitigen Kündigung ?
Nein leider nicht. Da steht nur, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss, aber nichts über eine Rückerstattung.
dann wird es auf eine Art Zugeständnis der Fahrschule hinauslaufen. Siehe auch @Andri123
Nein, die Anmeldegebühr selbst hat nur 1,00 € gekostet, aber die Vorauszahlung für die Fahrstunden und die Prüfgebühr liegt bei etwa 1.700,00 €. Davon hatte er keine einzige Fahrstunde gehabt, sondern nur 4 Theoriestunden.