BU geschrieben zahlt meine versicherung?
Hallo, Habe eine Frage bin Maurer und hatte acne inversa unter den Armen, Bekomme eine Umschulung vom Arbeitsamt gezahlt, Der Amtsarzt meinte wegen Schweiß Staub und schweren Lasten darf ich meinen Beruf nicht mehr ausüben Max leichte bis mittelschwere Arbeit. Das war letztes Jahr im Juli auf wie viel % kann ich mich ca einstellen? Bekomm ich meine bu? Und Bekomm ich sie nachgezahlt? Laut einer Rechtssprechung darf man bis zu 100% weiter arbeiten
Danke schon mal für die Hilfe :) Mit freundlichen Grüßen Matzearni
3 Antworten
Diese Fragen müsstest du eher deinem Versicherungsmenschen stellen. Pauschal gesagt sollte deine Versicherung zahlen. Im Detail hängt das aber von deinem Vertrag ab. Darf dich dein Versicherer beispielsweise auffordern, in einem anderen als den zuletzt ausgeübten Beruf (Maurer) weiter zu arbeiten? Stichwort ist hier der Verzicht auf die abstrakte Verweisung
Deine Frage bzgl. "wie viel Prozent" versteh ich nicht. Bist du in den Augen deines Versicherers berufsunfähig, zahlt er die gesamte vereinbarte Rentenhöhe, nicht prozentual.
Auf Grund deiner Angaben würde eine private Berufsunfähigkeit leisten. Ob dies auch nachträglich passiert hängt von den Vertragsbedingungen ab.
Es ist durchaus möglich bei Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente noch zu arbeiten.
Über welche Bu Rente schreibst Du? Eine private BU Rente? Oder die gesetzliche Erwerbsminderungsrente?
Bei einer privaten BU Rente musst Du bei der Antragstellung nachweisen, dass Du zu mindestens 50% Deinen erlernten oder ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Dazu ist dann ein Antrag zu stellen (Detailregelungen bitte den allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen).
In dem Antrag ist das Berufsbild zu beschreiben, die Kausalität zum Gesundheitszustand herzustellen und die erforderlichen Nachweise zu führen. Auf dieser Basis prüft die Gesellschaft, ob Du einen Anspruch hast oder nicht.
Anhand Deiner Angaben sind keine verbindlichen Aussagen möglich, das geht erst nach Kenntnis der Versicherungsbedingungen und der Arztbefunde.
Hier kann Dir ein Anwalt oder ein Versicherungsberater bei der Antragstellung behilflich sein.
Wenn die Gesellschaft zu dem Ergebnis kommt, dass Du Berufsunfähig im Sinne der Bedingungen bist, wird auch die Summe gezahlt, die Du versichert hast. Also in vollem Umfang.
Jetzt etwas klarer?