Diese Steuern auf das Wohnförderkonto lassen sich näherungsweise durchaus berechnen. Dazu werden aber konkrete Angaben benötigt. (Eigentlich wär dies die Aufgabe des seinerzeitigen Vermittlers gewesen). Aus unserer Erfahrung und den Berechnungen lässt sich aber sagen, dass selbst im Hinblick auf diese Steuern sich eine erhebliche Ersparnis gegenüber einem nichtgeförderten Projekt ergibt.

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Riester

Beiräge zur KVdR werden unter folgenden Bedingungen nicht erhoben/erhoben:

Kein Beitrag unter folgenden Bedingungen: gesetzl.Rente und Vorversicherungszeit erfüllt.( Nur Beitrag bei bAV-Versorgung).

Beitrag wird erhoben: keine gesetzliche Rente/Vorversicherungszeit nicht erfüllt als freiwillig Versicherter:Beitrag zur KVdR wird erhoben; nicht nur zur Riesterrente, sondern zu allen Renten aus bAV und privater Versorgung

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Die maximale Kautionshöhe beträgt eine dreifache Kalt -Monatsmiete, keine 4-fache. Die Kaution dürfen Sie monatlich in 3 Teilbeiträgen - zusammen mit der Miete jeweils - zahlen. Ob der Vermieter dann einen Mieter bevorzugt, der "alles auf einmal" zahlt, das wissen wir nicht.

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Sie sollten**** in Ruhe**** Ihre Existenz aufbauen und sich dann qualifiziert beraten lassen, welche Art der Versorgung zu Ihrem Lebensplan passt. Ob die Pflichtversicherung für Selbständige kommt, steht noch in den Sternen. Deshalb überstürzt in eine Rürupversorgung flüchten, das ist unnötig und ggf. teuer. Wenn Sie etwas tun wollen, lassen Sie Ihren aktuellen Versorgungsstand vom Fachmann anhand Ihrer Verträge überprüfen, um ggf.die Lücken zu erkennen.

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Es wurde ja schon - wie so oft - kenntnisreich geantwortet.

Aus unserem Beraterleben kann nur die Tatsache hervorgehoben werden, dass jeder AN sich beraten lassen muss, welche Altersvorsorge für ihn aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen passt. Allgemein ist eine Aussage zu Altersvorsorgelösungen nie sinnvoll und kann im Einzelfall zu wirtschaftlichen Schäden führen.

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Sie fragen offensichtlich nach einer rein arbeitgeberfinanzierten bAV?

Nebenbei: Mir ist nicht ganz klar, wie der AG die Steuerfreiheit des Kindergartenzuschusses begründet.

Aber jetzt zum Eigentlichen: Wenn Sie sich mit Ihrem 400 €-Job in einem 1.Dienstverhältnis befinden, kann Ihr AG bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze : 2.304 € p.a. neue Länder/ 2.688 € p.a.alte Länder Beiträge steuer-und sozialabgabenfrei in eine bAV leisten.

Als 400 €-Kraft können Sie sich darüber hinaus einen Anspruch auf Entgeltumwandlung dadurch sichern, indem Sie auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen RV verzichten. Sie haben dann zwar einen Eigenbeitrag von 4,9% vom Entgelt zu leisten, haben dann aber auch Rentenanwartschaften und können die Riesterförderung in Anspruch nehmen.

Das heißt für Sie, einen eigenen gesetzlichen Rentenanspruch begründen und per AG-Beitrag eine bAV-Versorgung.

Ihr AG muss Ihnen eine bAV nicht offensiv anbieten, Sie sind gehalten, es zu verlangen. Dann erst muss er Ihnen eine bAV gewähren. Das sagt die neuere Rechtsprechung.

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Eine Sofortrente - also eine Rente, die "sofort" beginnt -, mit Einmalbeitrag bestritten, wird nicht steuerlich gefördert. Dies ist eine private Rente. Hinsichtlich der Abfindung und deren steuerlicher Belastung könnten Steuern gespart werden, wenn die Abfindung wegen eines Arbeitsplatzverlustes erfolgte. Steuerbegünstigte Einmalbeträge sind in der Rürupvariante ebenfalls natürlich möglich, führen aber nicht "sofort" zu einer Rente.

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Ene Korrektur über ein Arbeitsgericht zu erreichen, ist unwahrscheinlich.

Legen Sie dem AG ein vorformuliertes Zeugnis vor und bitten Sie um Ausführung.

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Den erste Fehler, den Sie machten, war, dass Sie es selbst versuchten. Ein Makler hat andere Möglichkeiten. Übertragen Sie Ihr Risiko einm Makler.

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Wir erstellen in unserem Kontouszug zur Altersvorsorge weiterhin neben der Renten- auch die Kapitalzahlung. Deshalb ist uns die Aussage unklar. Von einem Gesetz , das eine Kapitalzahlung im Rahmen einer bAV verbietet, ist uns nichts bekannt.. Die Kapialzahlung ist zu versteuern -ggf.Fünfeltregelung- und mit KVdR-Beiträgen belastet.

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Sie können bis zum 2.688 € steuer-und sozialabgabennfrei und 1.800 € p.a. steuerfrei Form einer Entgeltumwandlung in Ihren bAV-Vertrag platzieren. Da müssen Sie den AG nicht fragen. Damit sind die Grenzen erreicht. hr AG kann einen AG-Beitrag leisten, das muss er aber nicht. Dennoch sollten Sie überpüfen lassen, ob sich das Engagement bAV für Sie rechnet, da die gesetzliche Rente reduziert wird. Und ob das die bAV ausgleicht, sollte errechnet werden.

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Kündigung Renten Direktversicherung

Guten Tag,

eine Frage an die Steuer- oder Versicherungsexperten:

Ich habe einen Direktversicherung im Jahre 2003 abgeschlossen (Standard Life). Das Produkt nennt sich "FREELAX aufgeschobene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht". Leistungsdatum 2019 (dann wäre ich 65) / Rentenzahlungsbeginn 2029 (dann wäre ich 75)

Ich bin als 400 Euro Kraft beschäftigt, da ich bzw. mein Mann sonst zu viel Steuernachteile hätten. Sozusagen als Gehaltserhöhung habe ich damals die Vereinbarung getroffen, dass mein Arbeitgeber 146 € monatl. in diese Versicherung einzahlt. Das ganze sollte Steuerfrei sein. Im Nachhinein fühle ich mich da ein bisschen betuppt. Vor allem wenn ich sehe, was da am Ende rauskommt und was ich so für Alternativeb beim googlen gefunden habe. Aber das lässt sich nun leider nicht mehr ändern. Da war man wohl etwas zu gutgläubig.

Nun ist es aber so, dass meine Arbeitszeiten auf Grund schlechter Wirtschaft, blablabla, reduziert werden musste und somit ich entweder auf Gehalt verzichten konnte oder die Versicherung gekündigt werden sollte. Ich habe mich zur dritten Möglichkeit entschieden, nämlich die Versicherung erstmal Beitragsfrei stellen zu lassen, da mir dies erstmal am klügsten erschien.

Nun meine Frage:

Da es für mich nicht in Frage kommt, die Beiträge weiter aus eigener Tasche zu zahlen (146 Euro von 400 ist m.E. ein zu großer Anteil), was kann man sonst machen?

1.) Kann man bis zum Leistungseintritt beitragsfrei weiter "ruhen" lassen und dann nur die Leistungen in Anspruch nehmen, für die man auch eingezahlt hat.

2.) Was passiert, wenn ich kündige? Die Versicherung war ganz heiss darauf, sofort auszuzahlen. Ich denke mal, da habe ich aber große finanzielle Nachteile. Stimmt meine Befürchtung, dass dann nachversteuert wird? Was wird dann nachversteuert? Der ganze Betrag zu meinem in dem Fall gültigen Einkommenssteuersatz (Klasse 5, da mein Mann Klasse 3 hat)? Und wie sieht es mit den Sozialversicherungsbeiträgen aus? Kommen die auch noch? (Müsste mein AG seinen Anteil dann auch "nachabführen"?)

Was würde bei einem Rückkaufswert von angenommen 12000 Euro übrigbleiben? (ungefähr...die Hälfte? weniger/mehr??) Man liest oftmals etwas von steuerfrei nach 12 Jahren...was hat es damit auf sich?

3.) Alternativen? Umwandlung in anderes (sinnvolleres Produkt) / Reduzierung auf einen Mindestbeitrag?

Für mich wäre Kündigung das Schönste, da ich z.Zt. ein bisschen Bares brauchen könnte. Aber nicht um jeden Preis.

Für qualifizierte Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar, da ich jetzt nicht auch noch einen Steuerberater bezahlen möchte, wenn ich vielleicht sowieso schon Miese mache.

Vielen Dank im Voraus!!

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Ihr Altervorsorgekonzept sollte im Mittelpunkt stehen: Das heißt eine eigene Rente. Das heißt aus meiner Sicht –Frauenblick – versuchen Sie die Standard Life Verpflichtung aufrechzuerhalten. Sie sollten nicht durchweg auf die Steuerbelastung in Ihrer Ehe schauen und nicht Auszahlungen „verbraten“, die sich –wie Sie ja schon gelesen haben – kaum lohnen. Später könnten Sie es bereuen.. Ehen können scheitern. Auch in Ihrem Fall wird ganz deutlich, dass schlecht beraten wurde

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Nach unserer Kenntnis bezieht sich das BGH-Urteil auf kreditfinanzierte Versicherung von CM.

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All dies kann nur eine erste Orientierung sein. Alles muss der Überprüfung und anderen Vergleichen standhalten, die der Fachmann -/frau fertigt. Auch Morgen&Morgen ist immer mit der perönlichen und kritischen Nacharbeit von Fachleuten zu nutzen. Und vor allem: Stimmt das Produkt überhaupt mit Ihrem Bedarf überein!?

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