Beratung kostet, sich nicht beraten zu lassen kostet mehr. Die Verbraucherzentralen sind in manchen Fällen sinnvoll, in diesem wohl eher nicht. Es fehlen ihnen die Kontakte zum Markt und oft sind deshalb die "Auskünfte" nicht objektiv. Es gibt Versicherungsberater, die ein übersichtliches Portfolio an VU zur Verfügung haben - und auch Honorar beanspruchen können - und es gibt Versicherungsmakler, die das gesamte Angebot in der Beratung haben. Auch hier ist Honorar fällig.Lassen Sie sich mit individuell für Ihre Situation erarbeiteten Zahlen beraten. Erst danach sollten Sie entscheiden, was Sie tun. Passt eine private RV überhaupt zu Ihrem Leben?

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Versicherungsleistung nach Scheidung

Also ich und mein Ex-Mann hatten eine Unfallversicherung. Er war versicherte Person und ich auch.

In der Trennungsphase stürzte ich schwer, so dass mein linker Arm stark eingesschränkt ist. Nun ist es zur Auszahlung der Invaliditätsleistung gekommen (auf sein Konto) (inzwischen sind wir aber schon geschieden).

Kann er Ansprüche an dem Geld stellen?? Er meinte lt. seinem Anwalt, würde ihm im Falle eines Prozesses, den er gewinnen wird, die Hälfte zustehen??

Jetzt habe ich hier aber einen Artikel gefunden, wo dies bzgl. der Unfallversicherung aber wiederlegt wird: "Ist auch der andere Ehegatte namentlich mitversichert, endet sein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer ihn wieder aus dem Vertrag herausnehmen lässt. Für den Regelfall besteht zwischen dem Versicherungsnehmer und dem anderen Mitversicherten („der Versicherte“) ein Treueverhältnis, aufgrund dessen der Versicherungsnehmer die Leistungen der Versicherung an den mitversicherten weiterzuleiten hat. (Es sind aber Ausnahmekonstellationen denkbar). Auch hier gilt: im konkreten Fall muss anwaltlicher Rat eingeholt werden."

Wie sieht das jetzt rechtlich so aus?? Steht Ihm was zu?? Wenn ja wieviel?? Würde er einen Prozess zu seinen Gunsten gewinnen??

Bin auf Arbeitssuche, aber werde leider immer abgelehnt, sogar das Arbeitsamt weigert sich mich mit diesem Arm zu vermitteln :-( (Erhalte aber auch keine Leistung vom Arbeitsamt).

Könnt Ihr mir da Auskinft geben??

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Am Versicherungsvertrag beteilt sind - neben dem Versicherer (VR)) -der Versicherungsnehmer (VN) und die versicherte Person. Möglicherweise war Ihr Mann der VN und Sie die (mit)versicherte Person. Im allgemeinen steht dem VN das Recht auf die Leistung zu: also Ihrem Mann. Ihr Invaliditätsschaden scheint aber erheblich zu sein. Ein Fachanwalt - kein x-beliebiger - könnte hierbei helfen.

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